Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mitbringen

BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG, BEVOR SIE AUF UNSERE DIENSTLEISTUNGEN ZUGREIFEN ODER DIESE NUTZEN.

1.     Gegenstand

Carré Mobility GmbH, Stresemannstr. 23, 10693 Berlin, E-Mail-Adresse: Support@carre-mobility.de (nachstehend bezeichnet als „Carré”) ist die Betreiberin einer Mobilitätsplattform, die auf einer Website unter der Adresse www.carre-mobility.de oder in Form einer mobilen Anwendung zugänglich ist. Über diese Plattform bietet Carré ihren Nutzer:innen die nachfolgenden Funktionen rund um die Themen nachhaltige und soziale Mobilität an.

  • „Selbstfahren“-Funktion: Bei bestehender Verfügbarkeit Vermietung von Fahrzeugen an registrierte Nutzende über ein stations- bzw. zonenbasiertes Fahrzeug-Sharing.
  • „Mitbringen“-Funktion: Den Betrieb eines gemeinschaftlichen Mitbring-Diensts, worüber Nutzende Mitbring-Gesuche (digitale Einkaufslisten) teilen und andere Nutzende die Gesuche akzeptieren oder Angebote teilen können.

(nachstehend bezeichnet als die „Plattform”).

Mit dem Zugriff auf die Dienstleistungen und deren Nutzung erklären Sie Ihr rechtsverbindliches Einverständnis mit diesen Bedingungen, wodurch ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Carré begründet wird. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie nicht auf die Dienstleistungen zugreifen und sie nicht nutzen. Diese Bedingungen ersetzen ausdrücklich alle vorher mit Ihnen geschlossenen Verträge oder Vereinbarungen. Carré kann diese Bedingungen ändern und alle Dienstleistungen Ihnen gegenüber unverzüglich kündigen, die Dienstleistungen allgemein einstellen oder den Zugriff auf sämtliche Dienstleistungen oder einen Teil davon jederzeit aus welchem Grund auch immer verwehren.

Für bestimmte Dienstleistungen können ergänzende Bedingungen gelten wie beispielsweise Richtlinien für eine konkrete Aktivität oder Werbeaktion; diese ergänzenden Bedingungen werden Ihnen in Verbindung mit den jeweiligen Dienstleistungen bekannt gegeben. Ergänzende Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen für die jeweiligen Dienstleistungen und stellen einen Teil derselben dar. Entsteht ein Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen, gelten für die jeweiligen Dienstleistungen die ergänzenden Bedingungen.

Carré kann die Bedingungen für die Dienstleistungen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der betreffenden aktualisierten Bedingungen an dessen Stelle bzw. mit der Veröffentlichung der geänderten Richtlinien oder ergänzenden Bedingungen zur betreffenden Dienstleistung durch Carré in Kraft. Die bisherigen Tarifkonditionen nach Erhalt einer Buchungsbestätigung betrifft dies nicht. Durch Ihren fortgesetzten Zugriff auf die Dienstleistungen nach dieser Veröffentlichung bzw. durch Ihre fortgesetzte Nutzung erklären Sie sich mit den geänderten Bedingungen und damit für zukünftige Buchungen oder Stornierungen einverstanden.

Unsere Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten in Verbindung mit den Dienstleistungen erfolgt im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien von Carré. Diese sind jeweils aktuell unter https://www.carre-mobility.de/datenschutz-app veröffentlicht. Carré kann einem Schadensabwickler oder Versicherer alle erforderlichen Informationen (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) zur Verfügung stellen, wenn es zu einer Beschwerde, einem Rechtsstreit oder einem Konflikt kommt, an dem Sie und ein Dritter beteiligt sind und diese Informationen oder Daten zur Beilegung der Beschwerde, des Rechtsstreits oder Konfliktes notwendig sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Zugang und Nutzung der Plattform. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Carré zu keinem Zeitpunkt Partei eines Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung wird, die zwischen Nutzer:innen geschlossen wird.

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten jeweils die vereinbarten Preise und Konditionen sowie die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preis- und Gebührenliste („Tarifordnung“) des Anbieters. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der in den Verträgen geregelten Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) sowie aus diesen AGB.

 

2.     Dienstleistungen (übergeordnet)

Die Dienstleistungen werden durch eine Plattform zur Verfügung gestellt, die es Nutzer:innen der mobilen Anwendung oder Webseite von Carré (jeweils eine «Anwendung») ermöglicht, die verschiedenen Carré Dienstleistungen zu nutzen. Carré selbst kann als Sharing-Betreiber auftreten, aber auch unabhängige Drittanbieter, einschließlich unabhängige Drittbeförderungsanbieter und unabhängige Drittlogistikanbieter, die einen Vertrag mit Carré haben, als Leistungserbringer für Beförderungs- bzw. Logistikdienstleistungen auf die Plattform integrieren. Zudem können sich über die Carré-Plattform Privatpersonen gegenseitig etwas mitbringen. Wenn zwischen Carré und Ihnen in einem gesonderten schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, werden die Dienstleistungen nur zu privaten, nicht gewerblichen Nutzung angeboten. SIE BESTÄTIGEN, DASS CARRÉ KEINE BEFÖRDERUNGS- ODER LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN ANBIETET ODER ALS FRACHTFÜHRER AUFTRITT UND DASS ALLE BEFÖRDERUNGS- UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN VON UNABHÄNGIGEN DRITTEN ERBRACHT WERDEN, DIE NICHT BEI CARRÉ SIND.

2.1 Lizenz

Unter der Voraussetzung, dass Sie diese Bedingungen einhalten, gewährt Carré Ihnen einen eingeschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare, widerrufliche und nicht-übertragbare Lizenz für:

  • den Zugriff auf die Anwendungen und deren Nutzung auf Ihrem eigenen Gerät in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistungen sowie
  • den Zugriff auf alle über die Dienstleistung verfügbar gemachten Inhalte, Informationen und dazugehörigen Materialien und deren Nutzung, und zwar jeweils nur zu Ihrer privaten und nicht gewerblichen Nutzung. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Carré und den Lizenzgebern von Carré vorbehalten.

2.2 Einschränkungen

Es ist Ihnen nicht gestattet:

  • Urheberrechts-, Schutzmarken oder sonstige Hinweise auf Eigentumsrechte vom jeweiligen Teil der Dienstleistungen zu entfernen;
  • ohne die ausdrückliche Genehmigung von Carré die Dienstleistungen zu reproduzieren, zu verändern, abgeleitete Werke daraus vorzubereiten, zu vertreiben, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen, wiederzuverkaufen, zu übertragen, öffentlich anzuzeigen oder aufzuführen, zu übermitteln, zu streamen, zu senden oder auf sonstige Weise gewinnbringend zu verwerten;
  • die Dienstleistungen, außer wenn es gesetzlich zulässig ist, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu disassemblieren;
  • in Bezug auf einen Teil der Dienstleistungen einen Link zu setzen, sie zu framen oder zu spiegeln;
  • Programme oder Scripts mit dem Ziel des Scraping, Indexierens, Surveying oder sonstigem Data Mining zu entwickeln oder zu installieren oder den Betrieb bzw. die Funktion von Aspekten der Dienstleistungen ungebührlich einzuschränken oder zu behindern; oder
  • zu versuchen unbefugten Zugriff auf einen Aspekt der Dienstleistungen und der damit verbundenen Systeme oder Netzwerken zu erlangen oder diese zu beeinträchtigen. Wir weisen ausdrücklich auch auf die urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche aller Grafiker, Texter und Entwickler hin, die an der App mitgewirkt haben und aktiv mitwirken, deren Rechte wir vertreten.

2.3 Dienstleistungen und Inhalte Dritter

Die Dienstleistungen können in Verbindung mit nicht von Carré kontrollierten Dienstleistungen und Inhalten Dritter (einschließlich Werbung) verfügbar oder zugänglich gemacht werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass verschiedene Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Ihre Nutzung dieser von Dritten angebotenen Dienstleistungen und Inhalte gelten können. Die Informationen sind jeweils vor einer Nutzung dieser abweichenden Konditionen für Sie auf den Werbemitteln erkenntlich. Carré unterstützt diese von Dritten angebotenen Dienstleistungen und Inhalte nicht. Zudem ist Carré keinesfalls für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern verantwortlich und haftet auch nicht dafür. Dritte müssen selbst vor Anbietung prüfen, ob die Leistung zulässig ist. Außerdem sind Apple Inc. und Google, Inc. bzw. deren jeweilige internationale Tochtergesellschaften und verbundenen Gesellschaften Drittbegünstigte dieses Vertrages, wenn Sie auf die Dienstleistungen über für Mobilgeräte mit dem Betriebssystem Apple iOS oder Android, entwickelte Anwendungen zugreifen. Diese Drittbegünstigten sind nicht Parteien dieses Vertrages und haften nicht für die Erbringung oder den Support der Dienstleistungen. Ihr Zugriff auf die Dienstleistungen über diese Geräte unterliegt den in den Dienstleistungsbedingungen der Drittbegünstigten festgelegten Bedingungen.

2.4 Eigentum

Das Eigentum an den Dienstleistungen und sämtliche Rechte daran verbleiben bei Carré oder den Lizenzgebern von Carré. Weder durch diese Bedingungen noch durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden Ihnen Rechte gewährt:

  • an den oder in Bezug auf die Dienstleistungen, mit Ausnahme der oben gewährten eingeschränkten Lizenz; oder
  • an der Nutzung von oder am Verweis auf Carrés Firmennamen, Logos, Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen, Handels- oder Dienstleistungsmarken oder denen der Lizenzgeber von Carré.

 

3.     Plattformanmeldung

3.1 Anmeldebedingungen auf der Plattform

Die Plattform kann grundsätzlich von Privatpersonen nach Vollendung des 16. Lebensjahres genutzt werden. Entsprechend ihres Alters können Personen unter dem 18. Lebensjahr ohne Fahrerlaubnisnachweis keine PKW und auch keine Roller mieten. Die Anmeldung von unter 16-jährigen auf der Plattform ist untersagt, weswegen die Angabe des Geburtsdatums für die Nutzung der Carré-Plattform zwingend notwendig ist. Mit dem Zugriff auf die Plattform, ihrer Nutzung oder Registrierung bestätigen Sie, dass Sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Zweifelsfällen kann Carré einen Altersnachweis verlangen.

3.2 Anlegen eines Kontos

Auf der Plattform können angemeldete Nutzerinnen und Nutzer verfügbare Fahrzeuge buchen / nutzen und für deren Nutzung bezahlen, Mitbring-Gesuche schalten und Mitbring-Angebote erstellen, Gesuche und Angebote annehmen und sich mit anderen Nutzer:innen austauschen. Gesuche und Angebote sind nur für Personen sichtbar, die auf der Plattform angemeldet sind.

Um die Carré Funktionen nutzen zu können, muss der Kunde alle Pflichtfelder in dem Anmeldeformular wahrheitsgemäß ausfüllen und entweder während der Registrierung oder in der Carré-Plattform ein Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug) auswählen sowie die entsprechenden Daten hinterlegt haben. Carré wird die Genehmigung mit dem Senden der Daten erteilt, die Angaben mit Auskunfteien auf Richtigkeit zu prüfen sowie die Anbieter der Zahlungsmittel in die Prüfung einzubeziehen.

Im Standardzahlungsprofil muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Kunden/der Kundin übereinstimmen, in einem anderen Fall kann Carré die Zahlung und damit auch die Buchung verweigern. Der Kunde/die Kundin hat die von ihm im Carré Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und die hinterlegten Zahlungsdaten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung der E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich Carré vor, das Carré Benutzerkonto des Kunden/der Kundin vorläufig zu sperren.

Bei Speicherung der Zahlungsdaten (z.B. SEPA, Kreditkarte, PayPal-Konto usw.) ermächtigt der Kunde/die Kundin Carré, das jeweilige Zahlungsmittel auch mit allen Tarifen, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen zu belasten, die nach der Tarifkonditionen zahlbar sind.

Zur Anmeldung auf der Plattform müssen Sie diese AGB sowie die Datenschutzrichtlinie gelesen und akzeptiert haben.

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, Ihr Passwort geheim zu halten und es an niemanden weiterzugeben. Für die Nutzung Ihres Kontos durch Dritte sind ausschließlich Sie verantwortlich, es sei denn, Sie haben Carré ausdrücklich über den Verlust, die betrügerische Nutzung durch einen Dritten oder die Offenlegung Ihres Passwortes gegenüber einem Dritten benachrichtigt. Carré unterstützt bei der persönlichen Accountsicherung durch Passwortrestriktionen, die den Accountschutz erhöhen. Es gibt die Möglichkeit das Passwort im Rahmen der Restriktionen jederzeit zu ändern. Wenn Zweifel daran bestehen, dass das persönliche Passwort Dritten bekannt ist (z.B. sich Fremde dieses angeeignet haben könnten), muss das persönliche Passwort unverzüglich geändert werden. Dafür sind die Nutzenden selbst verantwortlich.

3.3 Überprüfung

Carré verwendet die hinterlegten Daten wie Telefonnummer oder Ausweisdaten ggf. zur Überprüfung für den Schutz, um einen Betrugs- oder Missbrauchsfall auf der Plattform zu vermeiden oder aufzuklären.

Sofern auf der Plattform oder bei Leistungen auf „überprüfte“ Daten Bezug genommen wird, bedeutet dies ausschließlich, dass dieses Mitglied den Überprüfungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, der von Carré auf der Plattform oder bei den Leistungen eingerichtet wurde. Carré kann jedoch weder die Richtigkeit, die Vertrauenswürdigkeit noch die Gültigkeit der dem Überprüfungsverfahren unterliegenden Daten garantieren.

Zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen werden separate Einzelverträge zu den unterschiedlichen Services mit den jeweiligen Vertragspartnern geschlossen.

 

4.     Nutzung der Funktionen

4.1 „Selbstfahren“-Funktion

4.2.  „Mitbringen“-Funktion

4.2.1 Teilen von Mitbring-Gesuchen

(1) Nutzende der Carré-Plattform können proaktiv Mitbring-Gesuche erstellen und diese auf der Plattform veröffentlichen, indem sie Daten über die benötigten Waren und deren zeitlichen Bedarf eingeben. Nachfolgende Daten müssen von Nutzenden korrekt eingegeben werden:

  1. Einkaufsort (Eingabe über Auswahl auf Karte und / oder Adressfeldeingabe)
  2. Auswahl des Geschäfts (Liste oder Freitext)
  3. Gewünschtes Lieferdatum
  4. zusätzliche Info (z.B. Klingelschild vom Nachbarn, wo es abgegeben werden soll)
  5. Digitale Einkaufsliste
    • Mengenangabe
    • Auswahl der Einheit
    • Produktbeschreibung
    • Auswahl, ob Alternativen in Ordnung sind
  6. Angabe, ob die eigenen Kontaktdaten direkt öffentlich sein sollen

(2) Für den Inhalt der von den Nutzer:innen auf der Plattform geschalteten Mitbring-Gesuche sind ausschließlich sie selbst verantwortlich. Die in den Mitbring-Gesuchen enthaltenen Angaben müssen daher der Wahrheit entsprechen und die einstellenden Nutzenden verpflichten sich, die Einkaufsliste unter den in Ihrer Anzeige angegebenen Bedingungen sowie die anfallenden Mitbring- und Transaktionsgebühren zu bezahlen.

(3) Sofern die jeweiligen Mitbring-Gesuche diesen Nutzungsbedingungen entsprechen, werden sie auf der Plattform veröffentlicht und sind damit für alle Carré-Nutzende sichtbar, die eine Suche auf der Plattform durchführen.

(4) Carré behält sich das Recht vor, in ihrem eigenen Ermessen und ohne Vorankündigung ein Mitbring-Gesuch oder Mitbring-Angebot nicht zu veröffentlichen bzw. jederzeit zu entfernen, die nicht den AGB entspricht, oder die sie sonst für schädlich für ihr Image, das der Plattform oder das ihrer Leistungen hält.

(5) Die Einstufung und Reihenfolge Ihrer Anzeige und anderer Anzeigen liegen im alleinigen Ermessen von Carré.

4.2.2 Mitbring-Gesuche annehmen

Buchungsprozess

(1) Carré hat ein System zur Annahme von Mitbring-Gesuchen über die Plattform eingerichtet. Wenn ein Mitbringender sich für eine Anzeige interessiert, kann er über die Carré-App eine Buchungsanfrage stellen. Diese Buchungsanfrage wird entweder

  1. automatisch akzeptiert (wenn der Suchende/die Suchende beim Veröffentlichen der Anzeige diese Option gewählt hat = Blitz-Buchung) oder
  2. vom Suchenden manuell akzeptiert. Nach automatischer oder manueller Validierung der Buchungsanfrage durch den Suchenden/die Suchende erhält die mitbringende Person eine Bestätigung.

(2) Sobald beidseitig eine Übereinstimmung erzielt wurde, ist ein verbindlicher Vertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen. Mit diesem wird der Mitbringende Erfüllungsgehilfe für den Erwerb und Bereitstellung der angegebenen Waren für den Suchenden.

(3) Entweder zu diesem Zeitpunkt oder bereits vorab, wenn der Suchende/die Suchende vorab eine Freigabe zur Kontaktierbarkeit erteilt hat, können sich Suchender/Suchende und Mitbringender über die hinterlegten Kontaktinformationen über die geplante Besorgungsfahrt austauschen und finale Abstimmungen zu Übergabeort usw. treffen.

Prozessablauf

(3) Nach erzielter Übereinstimmung ist der Mitbringende dazu verpflichtet, die gelisteten Güter zu beschaffen und zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu liefern. Carré ist nicht für den Erwerb, Transport und die Übergabe der Ware verantwortlich und übernimmt keine Haftung entlang des gesamten Prozesses. Der Mitbringende ist verpflichtet am Ende des Einkaufs ein erkennbares Foto oder Fotos von der Rechnung zu machen und dem Vorgang zu hinterlegen. Darauf müssen die Einkaufspositionen sowie der Rechnungsbetrag zu sehen sein.

(4) Nach erzielter Übereinstimmung ist der Suchende/die Suchende dazu verpflichtet, die gekauften Güter nach vereinbarter Zahlungsweise zu bezahlen und sie zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort entgegenzunehmen oder durch eine benannte Dritte Person entgegenzunehmen. Der Suchende/die Suchende oder die benannte Dritte Personen sind verpflichtet die hinterlegte Rechnung mit den gelieferten Waren abzugleichen und den Erhalt der Ware über die Carré-Plattform zu bestätigen.

(5) Falls der Suchende/die Suchende die angegebene Ware nicht bezahlen möchte, tritt Carré pauschal nicht für Ausgleichszahlungen ein. Durch den geführten Prozess kann Carré jeden einzelnen Schritt der Abwicklung im Streitfall bereitstellen und so aktiv an einer Schlichtung arbeiten.

4.2.3 Keine Übereinstimmung

(1) Wenn keine Übereinstimmung erzielt wird,

  1. Verfällt das Gesuch nach Überschreitung des Startzeitpunkts.
  2. Verfällt das Gesuch entweder nach einem zweiwöchigen Zeitfenster oder wenn der Startzeitpunkt überschritten ist. Carré gewährt keine Mitbring-Garantie. Je nach Geschäftsgebiet kann der Nutzende eine Weiterleitung zu einem angebundenen Lieferdienst aktivieren.

 

4.2.4 Mitbring-Gesuch & Gewerbe

(1) Carré kooperiert mit lokalen Gewerbe-Treibenden, um eine höhere Service-Qualität für die Nutzenden anzubieten. Kooperierende Gewerbe (nachfolgend „Shop“ genannt) können angeben, dass sie die Kommissionierung der bestellten Einkauflisten oder sogar selbst die Zulieferung der Einkauflisten übernehmen.

(2) Wenn die mitbringende Person das Angebot der Kommissionierung nutzen möchte, muss er die Einkaufsliste des Suchenden über die entsprechende Funktion in der App an den angebundenen Shop weiterleiten. Der Shop ist daraufhin für die Kommissionierung verantwortlich.

(3) Wenn die Zustellung durch den Shop erfolgt, werden diesem die notwendigen Informationen über die App zu Verfügung gestellt. Mit Übergabe der Informationen ist der Shop für die Kommissionierung und Versendung verantwortlich.

(4) Auch hier gewährt Carré keine Mitbring-Garantie. Im Fall von Unsicherheiten kann sich jedoch jederzeit an den Support gewendet werden.

4.2.5 Finanzielle Konditionen des „Mitbringen“

(1) Die Mitbring-Kosten setzen sich aus einer Mitbring-Gebühr und einer Carré-Provision zusammen. Bevor der Suchende/die Suchende seine Einkaufsliste verbindlich veröffentlicht, wird ihm eine Übersicht zu allen Kostenpositionen dargestellt.

(2) Die Mitbring-Gebühr ist für die Besorgungsfahrt von dem Suchenden/der Suchenden an die mitbringende Person zu leisten. Die zu entrichtende Gebühr beträgt bis zu einem Einkaufswert von 49 € 10 % des Einkaufswerts. Die maximale Gebühr liegt bei 4,90 € (siehe Tarifkonditionen). Die Mitbring-Gebühr dient ausschließlich zur Aufwandsentschädigung und dient ausdrücklich nicht der Gewinnerzielung.

(3) Die Carré-Provision ist für die Vermittlung zwischen Suchendem und Mitbringendem von dem Suchenden/der Suchenden an Carré zu bezahlen. Die Höhe der Provision kann in den Tarifkonditionen nachvollzogen werden.

(4) Carré behält sich das Recht vor, die Mitbring-Kosten kaufmännisch auf- oder abzurunden.

(5) Der Suchende/die Suchende kann auf zwei Wegen, entweder über Zahlung per Online-Guthaben oder über Bar-Zahlung, für das „Mitbringen“ bezahlen.

Online-Guthaben

(1) Entscheidet sich der Nutzende bei der Bezahlung für die Online-Guthaben-Variante erfolgt die Abwicklung über das virtuelle Guthaben-Konto des Nutzenden. Dieses kann entweder vor der Einstellung des Gesuchs über eine hinterlegte Zahlungsmethode aufgeladen oder am Ende der Gesuchs-Einstellung mit dem entsprechenden Betrag aufgeladen werden.

(5) Mit der Veröffentlichung des Gesuchs wandert automatisch der notwendige Betrag von dem verfügbaren Guthaben zu dem reservierten Guthaben, dadurch ist der Einkaufswert für die mitbringende Person sicher hinterlegt. Der Betrag kann in diesem Status nicht ausgezahlt oder für ein anderes Gesuch verwendet werden.

(6) Nach erfolgreichem Einkaufen und Eintragen des realen Einkaufswerts durch den Mitbringenden werden automatisch die abzurechnenden Mitbring-Kosten berechnet und in der App dargestellt. Mit Annahme der Einkäufe und Abschließen des Übergabeprozesses wird die Zahlung angewiesen und das reservierte Guthaben entsprechend des realen Einkaufswertes reduziert. Falls der reale Einkaufwert geringer als das vorher angegebene Maximum ist, geht der Differenzbetrag wieder in das verfügbare Guthaben über.

(7) Zu den einzelnen Vorgängen erstellt Carré entsprechende Beträge / Rechnungen, die den Nutzenden per E-Mail übermittelt werden.

(8) Keiner der oben dargestellten Beträge begründet einen Anspruch auf Verzinsung. Die Mitbringenden erklären sich bereit, Anfragen von Carré und ganz allgemein jeglicher, insbesondere für die Verhinderung oder Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Verwaltungsbehörde oder Gerichts gewissenhaft zu beantworten. Sie sind insbesondere bereit, auf erste Anfrage Nachweise bezüglich Ihrer Adresse und / oder Identität vorzulegen.

(9) Unterbleibt eine Antwort auf diese Anfragen, kann Carré Maßnahmen ergreifen, die sie für angemessen hält, insbesondere das Einfrieren von ausgezahlten Beträgen und / oder die Aussetzung Ihres Kontos und /oder, in schweren Fällen, die Kündigung des zwischen dem betroffenen Nutzenden und Carré geschlossenen Vertrages.

(10) Nach der Besorgung verfügen die Suchenden über einen Zeitraum von 24 Stunden nach der Übergabe des Mitgebrachten, um bei Carré eine Reklamation hinsichtlich der Besorgung geltend zu machen. Wird in diesem Zeitraum keine Reklamation geltend gemacht, betrachtet Carré den Vorgang als erfolgreich abgeschlossen.

(11) Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen sind Reklamationen hinsichtlich stattgefundener Vorgänge ausgeschlossen.

(12) Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen geht jeder nicht bei Carré angeforderte oder ausgezahlte Betrag in Carrés Eigentum über.

Zahlung über Bar-Zahlung

(1) Wenn der Suchende/die Suchende die Bar-Zahlung für das Mitbring-Gesuch gewählt hat, kann Carré den Teilnehmenden keine sichere Abwicklung über das oben dargestellte Guthaben-System anbieten. Das heißt insbesondere, dass der Mitbringende nicht die Sicherheit des „reservierten Guthabens“ hat.

(2) Für die Übergabe und die Bezahlung der Einkäufe sind alleinig die beiden Nutzenden verantwortlich.

(3) Carré erhebt auf diese Form der Abwicklung keine Provision.

 

5.     Keine Gewinnerzielung und keine gewerbliche Nutzung

(1) Sie verpflichten sich dazu, die Plattform und Mitbring-Leistungen von Carré ausschließlich zur Kontaktaufnahme / Kostenkompensation und nicht zur Gewinnerzielung oder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.

(2) Carré behält sich das Recht vor, ein privates Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, wenn Sie ein von einem Berufsfahrer gefahrenes oder sonstiges Geschäftsfahrzeug, Taxi oder Dienstwagen einsetzen.  Unternehmer und juristische Personen fallen nicht unter die Anwendung dieser Nutzungsbedingungen. Es müssen zwingend vorab Individualverträge für Berufsfahrer und Geschäftsfahrzeuge abgeschlossen werden. Die Nutzung der privaten Accounts stellt daher eine Vertragswidrige Handlung dar und wird von Carré unverzüglich durch die Sperrung unterbunden. Sie erklären sich bereit, Carré auf Aufforderung eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und / oder jedes anderen Dokuments vorzulegen, das nachweist, dass Sie befugt sind, dieses Fahrzeug auf der Plattform unter Ihrem Namen zu nutzen bzw. private Leistungen anzubieten.

(3) Carré behält sich das Recht vor, Ihr Konto vorübergehend zu sperren, Ihren Zugriff auf Leistungen zu beschränken oder, in schweren Fällen, Ihre Mitgliedschaft zu beenden, sofern Ihre Aktivität auf dieser Plattform aufgrund der Art der angebotenen Fahrten, der Häufigkeit, der Anzahl der beförderten Mitfahrer, dass Sie einen Gewinn erzielen oder einen Gewinn erzielen möchten.

 

6.     Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags

(1) Der Rahmenvertrag über die Nutzung der Carré-Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (z.B. E-Mail oder Support) gekündigt werden. Für den Fall, dass Mindestvertragslaufzeiten vereinbart wurden, gelten diese abweichend.

(2) Bei Nichtnutzung der Carré-Plattform wird der Nutzende nach sechs Jahren gelöscht. Falls eine Nutzung danach wieder aufgenommen werden soll, muss ein neuer Carré Account eingerichtet werden.

(3) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Carré kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde/die Kundin

  1. ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
  2. seine Zahlungen allgemein einstellt;
  3. eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
  4. bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb Carré die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
  5. trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
  6. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
  7. entgegen § 3 (4) seine Kundenlogin-Daten (Carré Benutzername, Carré Passwort usw.) an eine andere Person weitergegeben hat.
  8. Ein Unternehmer von einer anderen Gesellschaft übernommen wurde und Carré Anlass sieht, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Eine Begründung ist seitens Carré nicht erforderlich.

(4) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Carré wird der Zugang zu Carré-Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt sowie die Einsicht und Erstellung von Mitfahr-/Mitbring-Angebote und Gesuche gesperrt.

(5) Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat Carré insbesondere folgende Rechte:

  1. Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden/Kundin gerade genutzten Carré-Fahrzeugs. Gibt der Kunde/die Kundin das Carré-Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist Carré berechtigt, das Carré-Fahrzeug auf Kosten des Kunden/der Kundin in Besitz zu nehmen;
  2. Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des Carré-Fahrzeugs oder im Falle von Tages- oder Wochenendbuchungen bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, je nachdem, was länger ist (dieser pauschalierte Schadensersatz wird nicht erhoben, wenn der Kunde/die Kundin nachweist, dass er/sie für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz);
  3. Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden (mit Ausnahme von entgangenem Gewinn). Als Schadenersatz wird Carré dem Kunden/der Kundin den konkreten Schaden in Rechnung stellen.

 

7.     Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Rahmenvertrag, der Validierungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag und/oder den Einzelmietverträgen ist Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Der Kunde/die Kundin darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Carré auf Dritte übertragen.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

8.     Kundendienst / Beschwerden

Der Kunde/die Kundin kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen an den Support via des Support-Systems wenden.

9. Tarifkonditionen

Regeltarife fürMitbringen“:

Beim Mitbringen bezahlt die Person, die etwas geliefert bekommen möchte, dem Mitbringenden eine kleine Belohnung und Carré eine noch kleinere Provision. Beide Werte orientieren sich prozentual am Einkaufswert. Das bedeutet:

  • Bis zu einem Einkaufswert von 49€: 10% (wovon ¾ an den Mitbringenden gehen)
  • Maximale Gebühr für das „Mitbringen“: 4,90€

Unsere Mitbringen-Plattform versteht sich als nachbarschaftlicher Service zwischen zwei Privatpersonen und benötigt daher keinen Mindestbestellwert.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eines unserer Community-Mitglieder sich nicht an die Spielregeln hält, müssen wir dieser Person leider eine Vertragsstrafe in Rechnung stellen:

Für den Fall, dass das hinterlegte Zahlungsmittel nicht gedeckt ist und wir uns um die Abwicklung kümmern müssen, berechnen wir zusätzlich zu dem zu bezahlendem Betrag Mahngebühren in Höhe von 25€.

 

Stand: 04.2023