Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG, BEVOR SIE AUF UNSERE DIENSTLEISTUNGEN ZUGREIFEN ODER DIESE NUTZEN.

1.     Gegenstand

Carré Mobility GmbH, Stresemannstr. 23, 10693 Berlin, E-Mail-Adresse: Support@carre-mobility.de (nachstehend bezeichnet als „Carré”) ist die Betreiberin einer Mobilitätsplattform, die auf einer Website unter der Adresse www.carre-mobility.de oder in Form einer mobilen Anwendung zugänglich ist. Über diese Plattform bietet Carré ihren Nutzer:innen die nachfolgenden Funktionen rund um die Themen nachhaltige und soziale Mobilität an.

  • „Selbstfahren“-Funktion: Bei bestehender Verfügbarkeit Vermietung von Fahrzeugen an registrierte Nutzende über ein stations- bzw. zonenbasiertes Fahrzeug-Sharing.
  • „Mitbringen“-Funktion: Den Betrieb eines gemeinschaftlichen Mitbring-Diensts, worüber Nutzende Mitbring-Gesuche (digitale Einkaufslisten) teilen und andere Nutzende die Gesuche akzeptieren oder Angebote teilen können.

(nachstehend bezeichnet als die „Plattform”).

Mit dem Zugriff auf die Dienstleistungen und deren Nutzung erklären Sie Ihr rechtsverbindliches Einverständnis mit diesen Bedingungen, wodurch ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Carré begründet wird. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie nicht auf die Dienstleistungen zugreifen und sie nicht nutzen. Diese Bedingungen ersetzen ausdrücklich alle vorher mit Ihnen geschlossenen Verträge oder Vereinbarungen. Carré kann diese Bedingungen ändern und alle Dienstleistungen Ihnen gegenüber unverzüglich kündigen, die Dienstleistungen allgemein einstellen oder den Zugriff auf sämtliche Dienstleistungen oder einen Teil davon jederzeit aus welchem Grund auch immer verwehren.

Für bestimmte Dienstleistungen können ergänzende Bedingungen gelten wie beispielsweise Richtlinien für eine konkrete Aktivität oder Werbeaktion; diese ergänzenden Bedingungen werden Ihnen in Verbindung mit den jeweiligen Dienstleistungen bekannt gegeben. Ergänzende Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen für die jeweiligen Dienstleistungen und stellen einen Teil derselben dar. Entsteht ein Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen, gelten für die jeweiligen Dienstleistungen die ergänzenden Bedingungen.

Carré kann die Bedingungen für die Dienstleistungen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der betreffenden aktualisierten Bedingungen an dessen Stelle bzw. mit der Veröffentlichung der geänderten Richtlinien oder ergänzenden Bedingungen zur betreffenden Dienstleistung durch Carré in Kraft. Die bisherigen Tarifkonditionen nach Erhalt einer Buchungsbestätigung betrifft dies nicht. Durch Ihren fortgesetzten Zugriff auf die Dienstleistungen nach dieser Veröffentlichung bzw. durch Ihre fortgesetzte Nutzung erklären Sie sich mit den geänderten Bedingungen und damit für zukünftige Buchungen oder Stornierungen einverstanden.

Unsere Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten in Verbindung mit den Dienstleistungen erfolgt im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien von Carré. Diese sind jeweils aktuell unter https://www.carre-mobility.de/datenschutz-app veröffentlicht. Carré kann einem Schadensabwickler oder Versicherer alle erforderlichen Informationen (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) zur Verfügung stellen, wenn es zu einer Beschwerde, einem Rechtsstreit oder einem Konflikt kommt, an dem Sie und ein Dritter beteiligt sind und diese Informationen oder Daten zur Beilegung der Beschwerde, des Rechtsstreits oder Konfliktes notwendig sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Zugang und Nutzung der Plattform. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Carré zu keinem Zeitpunkt Partei eines Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung wird, die zwischen Nutzer:innen geschlossen wird.

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten jeweils die vereinbarten Preise und Konditionen sowie die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preis- und Gebührenliste („Tarifordnung“) des Anbieters. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der in den Verträgen geregelten Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) sowie aus diesen AGB.

 

2.     Dienstleistungen (übergeordnet)

Die Dienstleistungen werden durch eine Plattform zur Verfügung gestellt, die es Nutzer:innen der mobilen Anwendung oder Webseite von Carré (jeweils eine «Anwendung») ermöglicht, die verschiedenen Carré Dienstleistungen zu nutzen. Carré selbst kann als Sharing-Betreiber auftreten, aber auch unabhängige Drittanbieter, einschließlich unabhängige Drittbeförderungsanbieter und unabhängige Drittlogistikanbieter, die einen Vertrag mit Carré haben, als Leistungserbringer für Beförderungs- bzw. Logistikdienstleistungen auf die Plattform integrieren. Zudem können sich über die Carré-Plattform Privatpersonen gegenseitig etwas mitbringen. Wenn zwischen Carré und Ihnen in einem gesonderten schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, werden die Dienstleistungen nur zu privaten, nicht gewerblichen Nutzung angeboten. SIE BESTÄTIGEN, DASS CARRÉ KEINE BEFÖRDERUNGS- ODER LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN ANBIETET ODER ALS FRACHTFÜHRER AUFTRITT UND DASS ALLE BEFÖRDERUNGS- UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN VON UNABHÄNGIGEN DRITTEN ERBRACHT WERDEN, DIE NICHT BEI CARRÉ SIND.

2.1 Lizenz

Unter der Voraussetzung, dass Sie diese Bedingungen einhalten, gewährt Carré Ihnen einen eingeschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare, widerrufliche und nicht-übertragbare Lizenz für:

  • den Zugriff auf die Anwendungen und deren Nutzung auf Ihrem eigenen Gerät in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistungen sowie
  • den Zugriff auf alle über die Dienstleistung verfügbar gemachten Inhalte, Informationen und dazugehörigen Materialien und deren Nutzung, und zwar jeweils nur zu Ihrer privaten und nicht gewerblichen Nutzung. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Carré und den Lizenzgebern von Carré vorbehalten.

2.2 Einschränkungen

Es ist Ihnen nicht gestattet:

  • Urheberrechts-, Schutzmarken oder sonstige Hinweise auf Eigentumsrechte vom jeweiligen Teil der Dienstleistungen zu entfernen;
  • ohne die ausdrückliche Genehmigung von Carré die Dienstleistungen zu reproduzieren, zu verändern, abgeleitete Werke daraus vorzubereiten, zu vertreiben, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen, wiederzuverkaufen, zu übertragen, öffentlich anzuzeigen oder aufzuführen, zu übermitteln, zu streamen, zu senden oder auf sonstige Weise gewinnbringend zu verwerten;
  • die Dienstleistungen, außer wenn es gesetzlich zulässig ist, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu disassemblieren;
  • in Bezug auf einen Teil der Dienstleistungen einen Link zu setzen, sie zu framen oder zu spiegeln;
  • Programme oder Scripts mit dem Ziel des Scraping, Indexierens, Surveying oder sonstigem Data Mining zu entwickeln oder zu installieren oder den Betrieb bzw. die Funktion von Aspekten der Dienstleistungen ungebührlich einzuschränken oder zu behindern; oder
  • zu versuchen unbefugten Zugriff auf einen Aspekt der Dienstleistungen und der damit verbundenen Systeme oder Netzwerken zu erlangen oder diese zu beeinträchtigen. Wir weisen ausdrücklich auch auf die urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche aller Grafiker, Texter und Entwickler hin, die an der App mitgewirkt haben und aktiv mitwirken, deren Rechte wir vertreten.

2.3 Dienstleistungen und Inhalte Dritter

Die Dienstleistungen können in Verbindung mit nicht von Carré kontrollierten Dienstleistungen und Inhalten Dritter (einschließlich Werbung) verfügbar oder zugänglich gemacht werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass verschiedene Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Ihre Nutzung dieser von Dritten angebotenen Dienstleistungen und Inhalte gelten können. Die Informationen sind jeweils vor einer Nutzung dieser abweichenden Konditionen für Sie auf den Werbemitteln erkenntlich. Carré unterstützt diese von Dritten angebotenen Dienstleistungen und Inhalte nicht. Zudem ist Carré keinesfalls für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern verantwortlich und haftet auch nicht dafür. Dritte müssen selbst vor Anbietung prüfen, ob die Leistung zulässig ist. Außerdem sind Apple Inc. und Google, Inc. bzw. deren jeweilige internationale Tochtergesellschaften und verbundenen Gesellschaften Drittbegünstigte dieses Vertrages, wenn Sie auf die Dienstleistungen über für Mobilgeräte mit dem Betriebssystem Apple iOS oder Android, entwickelte Anwendungen zugreifen. Diese Drittbegünstigten sind nicht Parteien dieses Vertrages und haften nicht für die Erbringung oder den Support der Dienstleistungen. Ihr Zugriff auf die Dienstleistungen über diese Geräte unterliegt den in den Dienstleistungsbedingungen der Drittbegünstigten festgelegten Bedingungen.

2.4 Eigentum

Das Eigentum an den Dienstleistungen und sämtliche Rechte daran verbleiben bei Carré oder den Lizenzgebern von Carré. Weder durch diese Bedingungen noch durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden Ihnen Rechte gewährt:

  • an den oder in Bezug auf die Dienstleistungen, mit Ausnahme der oben gewährten eingeschränkten Lizenz; oder
  • an der Nutzung von oder am Verweis auf Carrés Firmennamen, Logos, Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen, Handels- oder Dienstleistungsmarken oder denen der Lizenzgeber von Carré.

 

3.     Plattformanmeldung

3.1 Anmeldebedingungen auf der Plattform

Die Plattform kann grundsätzlich von Privatpersonen nach Vollendung des 16. Lebensjahres genutzt werden. Entsprechend ihres Alters können Personen unter dem 18. Lebensjahr ohne Fahrerlaubnisnachweis keine PKW und auch keine Roller mieten. Die Anmeldung von unter 16-jährigen auf der Plattform ist untersagt, weswegen die Angabe des Geburtsdatums für die Nutzung der Carré-Plattform zwingend notwendig ist. Mit dem Zugriff auf die Plattform, ihrer Nutzung oder Registrierung bestätigen Sie, dass Sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Zweifelsfällen kann Carré einen Altersnachweis verlangen.

3.2 Anlegen eines Kontos

Auf der Plattform können angemeldete Nutzerinnen und Nutzer verfügbare Fahrzeuge buchen / nutzen und für deren Nutzung bezahlen, Mitbring-Gesuche schalten und Mitbring-Angebote erstellen, Gesuche und Angebote annehmen und sich mit anderen Nutzer:innen austauschen. Gesuche und Angebote sind nur für Personen sichtbar, die auf der Plattform angemeldet sind.

Um die Carré Funktionen nutzen zu können, muss der Kunde alle Pflichtfelder in dem Anmeldeformular wahrheitsgemäß ausfüllen und entweder während der Registrierung oder in der Carré-Plattform ein Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug) auswählen sowie die entsprechenden Daten hinterlegt haben. Carré wird die Genehmigung mit dem Senden der Daten erteilt, die Angaben mit Auskunfteien auf Richtigkeit zu prüfen sowie die Anbieter der Zahlungsmittel in die Prüfung einzubeziehen.

Im Standardzahlungsprofil muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Kunden/der Kundin übereinstimmen, in einem anderen Fall kann Carré die Zahlung und damit auch die Buchung verweigern. Der Kunde/die Kundin hat die von ihm im Carré Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und die hinterlegten Zahlungsdaten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung der E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich Carré vor, das Carré Benutzerkonto des Kunden/der Kundin vorläufig zu sperren.

Bei Speicherung der Zahlungsdaten (z.B. SEPA, Kreditkarte, PayPal-Konto usw.) ermächtigt der Kunde/die Kundin Carré, das jeweilige Zahlungsmittel auch mit allen Tarifen, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen zu belasten, die nach der Tarifkonditionen zahlbar sind.

Zur Anmeldung auf der Plattform müssen Sie diese AGB sowie die Datenschutzrichtlinie gelesen und akzeptiert haben.

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, Ihr Passwort geheim zu halten und es an niemanden weiterzugeben. Für die Nutzung Ihres Kontos durch Dritte sind ausschließlich Sie verantwortlich, es sei denn, Sie haben Carré ausdrücklich über den Verlust, die betrügerische Nutzung durch einen Dritten oder die Offenlegung Ihres Passwortes gegenüber einem Dritten benachrichtigt. Carré unterstützt bei der persönlichen Accountsicherung durch Passwortrestriktionen, die den Accountschutz erhöhen. Es gibt die Möglichkeit das Passwort im Rahmen der Restriktionen jederzeit zu ändern. Wenn Zweifel daran bestehen, dass das persönliche Passwort Dritten bekannt ist (z.B. sich Fremde dieses angeeignet haben könnten), muss das persönliche Passwort unverzüglich geändert werden. Dafür sind die Nutzenden selbst verantwortlich.

3.3 Überprüfung

Carré verwendet die hinterlegten Daten wie Telefonnummer oder Ausweisdaten ggf. zur Überprüfung für den Schutz, um einen Betrugs- oder Missbrauchsfall auf der Plattform zu vermeiden oder aufzuklären.

Sofern auf der Plattform oder bei Leistungen auf „überprüfte“ Daten Bezug genommen wird, bedeutet dies ausschließlich, dass dieses Mitglied den Überprüfungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, der von Carré auf der Plattform oder bei den Leistungen eingerichtet wurde. Carré kann jedoch weder die Richtigkeit, die Vertrauenswürdigkeit noch die Gültigkeit der dem Überprüfungsverfahren unterliegenden Daten garantieren.

Zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen werden separate Einzelverträge zu den unterschiedlichen Services mit den jeweiligen Vertragspartnern geschlossen.

 

4.     Nutzung der Funktionen

4.1 „Selbstfahren“-Funktion

4.1.1 Fahrberechtigung, Führerscheinvalidierung

(1) Zur Übernahme und Führung von Carré PKWs oder Sprinter sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

  • ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und seit mindestens einem (1) Jahr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sind – für bestimmte Fahrzeugmodelle gilt ein höheres Mindestalter, das in der Carré-App angezeigt wird;
  • die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen;
  • über ein aktives Carré Benutzerkonto verfügen.

(2) Zur Übernahme und Führung von Carré Rollern und Light Electric Vehicles (LEVs) sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

  • ein Mindestalter von 16 Jahren vollendet haben und in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines Rollers sind – für bestimmte Fahrzeugmodelle gilt ein höheres Mindestalter, das in der Carré-App angezeigt wird;
  • die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen;
  • über ein aktives Carré Benutzerkonto verfügen.

(3) Zur Buchung von allen anderen Carré-Fahrzeugen, die nicht zulassungspflichtig sind (wie Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder) sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

  • ein Mindestalter von 16 Jahren vollendet haben und
  • über ein aktives Carré Benutzerkonto verfügen.

(4) Kunden und Kundinnen, die natürliche Personen sind, müssen vor Abschluss von Einzelmietverträgen für die Nutzung von Rollern und PKWs ihre Identität und Fahrerlaubnis überprüfen lassen. Die Validierung erfolgt im Rahmen von Einführungsveranstaltungen oder wahlweise über einen Identitätsservice. Die Kosten für die Nutzung des Identitätsservice werden dem Nutzenden in Rechnung gestellt. Die erfolgreiche Validierung kann in der Carré-App nachvollzogen werden.

(5) Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis schaltet Carré den Kunden/die Kundin für das Selbstfahren bei unbegrenzten gültigen Fahrerlaubnissen maximal für die Dauer von 60 Monaten frei. Bei begrenzt gültigen Dokumenten gilt mindestens das Ablaufdatum als Ende der Ausleihberechtigung. Um die Zugangsmittel des Kunden/der Kundin für Folgezeiträume freizuschalten, hat der Kunde/die Kundin erneut einen Validierungsprozess zu durchlaufen, um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Bei Nicht-EU/-EWR Führerscheinen erfolgt die Freischaltung für das „Selbstfahren“ für sechs (6) Monate nach Hinterlegung des Führerscheins. Unabhängig davon behält sich Carré das Recht vor, den Kunden/die Kundin jederzeit aufzufordern, die Gültigkeit seiner/ihrer Fahrerlaubnis nachzuweisen.

(6) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für Carré-eigene oder integrierte Partnerfahrzeuge für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden und Kundinnen haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an Carré zu melden bzw. den „Selbstfahren“-Services in dieser Zeit nicht zu nutzen.

(7) Es ist allen Kunden und Kundinnen strikt untersagt, anderen Personen die Führung von führerscheinpflichtigen Carré-Fahrzeugen zu ermöglichen. Insbesondere ist die Weitergabe der Kundenlogin-Daten (Carré Benutzername, Carré-Passwort und Carré-PIN) an andere Personen nicht gestattet.  Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde/eine Kundin ist. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde/die Kundin zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.

4.1.2 Reservierung und Abschluss von Einzelmietverträgen

(1) Registrierte und validierte Kunden und Kundinnen können Carré-Fahrzeuge anmieten.

(2) Ein konkretes Carré-Fahrzeug kann über die „Selbstfahren“-Funktion der Carré-Plattform unter Angabe von Ort, Datum, Start- und Endzeitpunkt oder Tarif sowie Fahrzeugwunsch gebucht werden. Daraufhin prüft die Carré-Plattform bzw. angebundene Partner-Plattform die Verfügbarkeit und spielt dem Nutzenden entweder eine Bestätigung oder eine Ablehnung inkl. Alternativ-Vorschlag zurück. Für den Fall, dass ein Fahrzeug im unmittelbaren Anschluss der angefragten Buchung bereits gebucht ist, wird eine entsprechende Information an den Nutzenden geleitet. Für in der Zukunft liegende Fahrten (Kurzzeit, Tages- oder Wochenendbuchungen) erstellt das Carré-System dafür eine Vorabreservierung des ausgewählten Fahrzeugs für den Nutzenden.

(3) Der Auftrag kann nur über die Carré-Plattform erteilt werden. Carré behält sich die freie Entscheidung über den Abschluss von Einzelverträgen vor.

(4) Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines Carré-Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Kunde/die Kundin den Buchungsvorgang über die Carré-App erfolgreich abschließt, d.h. das Fahrzeug verbindlich reserviert hat. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, das Carré-Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, sichtbare Schäden und sichtbare grobe Verunreinigungen zu überprüfen und über die Carré-App zu melden. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Fahrtantritt erfolgen. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. Mit Fahrtantritt ist der Start des motorisierten Fahrzeuges und die erste Bewegung bei nicht motorisierten Fahrzeugen gemeint.

(5) Auch für Kurzzeitbuchungen wird im System eine Reservierung des Fahrzeugs hinterlegt. Im Fall von Stornierungen gelten die nachfolgenden Regelungen:

  • Bei einer gebuchten Fahrtdauer von bis zu 3 Stunden, kann bis zu einer Stunde vor gebuchtem Fahrtbeginn kostenlos storniert werden.
  • Bei einer gebuchten Fahrtdauer über 3 Stunden, kann bis zu drei Stunden vor gebuchtem Fahrtbeginn kostenlos storniert werden.

Wird die Buchung nach den jeweiligen Stornierungsfristen storniert, fällt eine maximale Stornierungsgebühr entsprechend der Tarifkonditionen an. Falls die Stornierungsgebühr höher als die Nutzungsgebühr sein sollte, fällt die Höhe der Nutzungsgebühr an.

(6) Im Fall einer Tages- oder Wochenendbuchung mit Vorabreservierung hat der Kunde/die Kundin das Recht, die Vorabreservierung bis um 16 Uhr am Vortag der Abholung kostenlos zu stornieren. Bei Stornierungen danach fällt eine Stornierungsgebühr entsprechend der in den Tarifkonditionen dargestellten Höhe an.

(7) Der Kunde/die Kundin kann seine Vorabreservierung ändern. Für diese Änderung fällt gegebenenfalls eine Änderungsgebühr in der in der Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe an. Im Fall einer Änderung der Nutzungsdauer in der Vorabreservierung durch den Kunden/die Kundin, die eine neue Mietgebühr zur Folge hat, wird dem Kunden/der Kundin die Differenz der ursprünglichen Gebühr und der neuen Gebühr in Rechnung gestellt. Nicht genutzte Tage oder frühzeitig beendete Tagesbuchungen mit Vorabreservierung (d.h. der Kunde/die Kundin bringt das Carré-Fahrzeug frühzeitig zurück) werden nicht erstattet. Es gelten die gleichen Fristen wie bei der Stornierung einer Fahrt [siehe 4.1.2. (5)+(6)].

(8) Nähert sich ein Fahrzeug dem angegebenen Buchungsende informiert die Carré-Plattform den Nutzenden darüber und bietet ihm eine Verlängerungsoption an (falls es keine nachstehende Buchung für das konkrete Fahrzeug gibt).

(9) Eine Verlängerung des Nutzungszeitraums kann während der aktiven Nutzung des Fahrzeugs über die Carré-Plattform angefragt werden. Das System prüft entsprechend der neuen Angaben die Verfügbarkeit und meldet eine Bestätigung oder eine Ablehnung der Anfrage zurück. Ist eine Verlängerung möglich, kann diese zu den Standard-Tarifen erfolgen. Ist das Fahrzeug im Anschluss eigentlich gebucht, hat der Nutzenden die Möglichkeit einer „Notfall-Verlängerung“.

(10) Eine „Notfall-Verlängerung“ bedeutet, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Unfall, Stau) ein rechtzeitiges Zurückbringen nicht möglich war. In diesem Fall muss der vorherige Nutzende angeben, wie lange er die Fahrt verlängern muss. Entsprechend dieser Angabe wird der nachstehende Nutzende informiert. Der vorherige Nutzende zahlt für die Überziehung pro Minute einen Zuschlag entsprechend der Tarifkonditionen.

(11) Gibt der vorherige Nutzende, dem nachstehenden Nutzenden nicht Bescheid, fallen Überziehungsgebühren entsprechend den Tarifkonditionen an.

(12) Für jede Tagesbuchung stehen dem Nutzenden 100 Freikilometer zu Verfügung. Für Wochenendbuchungen stehen den Nutzenden 300 Freikilometer zu Verfügung. Wird diese Freigrenze überschritten fallen für jeden weiteren Kilometer zusätzliche Gebühren entsprechend der Tarifkonditionen an.

(12) Die Fahrzeuge dürfen nur innerhalb des geografischen Europas verwendet werden.

(13) Carré ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden/die Kundin auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.

(14) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde/die Kundin den Mietvorgang gemäß 4.1.5 ordnungsgemäß beendet hat, oder wenn Carré gemäß diesen AGB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.

(15) Die Mietzeit eines Einzelmietvertrages im Rahmen einer Kurzzeitbuchung ist auf 14 Tage befristet; die Mietzeit einer Tagesmiete oder eine Wochenend-Tagesmiete beginnt morgens um 0:01 Uhr für 23:59 Stunden; die Mietzeit für eine Wochenendmiete beginnt Samstag morgens um 0:01 Uhr für 47:59 Stunden. Carré kann gelegentlich Einzelmietverträge mit längerer Mietzeit anbieten, die dann in der Carré App angezeigt werden. Carré behält sich das Recht vor, Einzelmietverträge jederzeit einseitig zu beenden, wenn die jeweilige maximale Mietzeit überschritten wird.

(16) Carré ist berechtigt, das Carré-Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurücknehmen und durch ein vergleichbares Carré-Fahrzeug zu ersetzen.

4.1.3 Preise, Zahlungsverzug, Guthaben

(1) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zur Zahlung der Preise für den bei Mietbeginn, (Vorab-)Reservierung oder Buchungsänderung geltenden Tarif. Der jeweils geltende Tarif für den Einzelmietvertrag wird dem Kunden/der Kundin vor Antritt jeder Miete / (Vorab-) Reservierung in der Carré-App angezeigt. Alle Tarife und Kostenpauschalen werden entweder in der Carré-App angezeigt oder sind der jeweils aktuellen Tarifkonditionen zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Bei Kurzzeitbuchungen, bei Tagesbuchungen und Wochenendbuchungen ist die Zahlung mit Beendigung des Einzelmietvertrags fällig und wird unmittelbar von dem hinterlegten Guthaben oder, falls dieses nicht ausreicht, von dem hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.

(2) Carré kann – je nach Fahrzeugtyp – einen angemessenen Betrag als Sicherheitskaution über das hinterlegte Zahlungsmittel vor Mietbeginn autorisieren. Wenn eine Sicherheitskaution Anwendung findet, wird Carré den Kunden/die Kundin darüber informieren und die Sicherheitskaution wird zwischen den Parteien im Einzelmietvertrag vereinbart.

(3) Guthaben können in Form eines Euro-Guthabens durch Engagement im eigenen Quartier erworben, selbst aufgeladen oder im Rahmen von Vertriebsaktionen gewährt werden. Es gelten die jeweils gültigen Konditionen.

(4) Erhält ein Kunde/eine Kundin Guthaben, so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Carré-Guthaben-Konto gutgeschrieben. Weist das Guthaben-Konto des Kunden/der Kundin ein örtlich einlösbares Guthaben auf, werden die Nutzungen zuerst von diesem Guthaben-Konto in Abzug gebracht. Soweit der Kunde/die Kundin kein Guthaben auf seinem/ihrem Guthaben-Konto hat – oder die Nutzungsgebühr das vorhandene Guthaben überschreitet – wird das favorisierte Zahlungsmittel des Kunden/der Kundin zur Abrechnung verwendet. Der Kunde/die Kundin kann den aktuellen Stand seines/ihres Guthabens jederzeit in der Carré-App einsehen. Der Kunde/die Kundin kann über sein/ihr Carré-Benutzerkonto die Auszahlung seines/ihres Guthabens auf das hinterlegte Bankkonto (privat) selbst anweisen.

(5) Die Nutzung von Carré-Fahrzeugen wird nach Wahl des Kunden/der Kundin im jeweiligen Einzelmietvertrag, entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung (pro angefangene Minute) abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Pakete gelten jeweils nur für einen Mietvorgang eines Carré-Fahrzeugs und nicht genutzte Paketbestandteile (z.B. Fahrtzeit) verfallen bei Mietende 4.1.5.

(6) Zahlungen erfolgen nach der gewählten Zahlungsmethode. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein/ihr (Bank)Konto, über welches das Einzugs- oder (SEPA-) Lastschriftverfahren läuft, oder ein sonstiges gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde/die Kundin diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde/die Kundin die Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge eine Mahngebühr laut aktuell gültiger Tarifkonditionen zu entrichten. Carré behält sich das Recht vor, das von dem Kunden/der Kundin angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das von dem Kunden/der Kundin als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde/die Kundin gegebenenfalls im Voraus informiert wird.

Carré behält sich vor, ab dem ersten Tag des Verzugs, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

4.1.4 Allgemeine Pflichten des Kunden/der Kundin und Verbote

(1) Sofern der Kunde/die Kundin nachfolgend verpflichtet wird, Carré zu kontaktieren, so ist hierfür die in der Carré-Plattform hinterlegte Telefonnummer zu verwenden. Alternativ kann, soweit verfügbar, auch eine im Carré-Fahrzeug eingebaute Telefonfunktion genutzt werden.

(2) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet:

  1. das genutzte Carré-Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten,
  2. Vandalismus- und Unfallschäden oder grobe Verschmutzungen unverzüglich Carré mitzuteilen,
  3. das Carré-Fahrzeug ist grundsätzlich bei Verlassen des Fahrzeuges gegen Diebstahl zu sichern (z.B. Fenster und Zentralverriegelung müssen verschlossen sein),
  4. keine Personen oder Tiere bei extremen klimatischen Verhältnissen im Innenraum des Fahrzeugs zu lassen,
  5. bei längeren Fahrten die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren,
  6. Fahrten ins europäische Ausland an Carré zu melden,
  7. das Carré-Fahrzeug vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu prüfen,
  8. alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Carré-Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von Carré übernommen werden,
  9. im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich anzuhalten und Carré zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann,
  10. sowie sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines elektrischen Fahrzeugs die Batterie beim Verlassen des Geschäftsgebietes ausreichende Kapazität aufweist, um das Fahrzeug wieder in die Station zurückzubringen oder der Nutzende sich das Aufladen der Batterie an anderen Ladestationen zutraut und dazu fähig ist.
  11. Bei dem Abstellen eines elektrischen Rollers, den Akkutausch durch einen vollen Akku durchzuführen (wenn die Station mit einem Akkuwechsel-System ausgerüstet ist).
  12. Bei dem Abstellen eines elektrischen Autos, den Ladevorgang ordnungsgemäß zu starten, um die Buchung abschließen zu können.

(3) Dem Kunden/der Kundin ist es untersagt:

  1. das Carré-Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot und die 0,0-Promilllegrenze;
  2. durch den Carré-Tankprozess andere Fahrzeuge zu betanken, als das Carré-Fahrzeug, dem der Prozess zugeordnet ist oder durch den Carré-Ladeprozess andere Fahrzeuge aufzuladen, als das Carré-Fahrzeug, dem der Prozess zugeordnet ist;
  3. den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit 4.1.4 (2) oder erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhin-weise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn der Beifahrerairbag deaktiviert wurde, muss der Kunde/die Kundin den Beifahrerairbag vor Beendigung der Miete wieder aktivieren (§ 10 (1) e));
  4. das Carré-Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden;
  5. das Carré-Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden;
  6. das Carré-Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden;
  7. mit dem Carré-Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten;
  8. das Carré-Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
  9. im Carré-Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten;
  10. Tiere mit in das Carré-Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist;
  11. das Carré-Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art im Carré-Fahrzeug zurückzulassen;
  12. mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu befördern;
  13. eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am Carré-Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen;
  14. Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde/die Kundin hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen;
  15. mit dem Carré-Fahrzeug Fahrten ins außereuropäische Ausland zu unternehmen, soweit dies in der Carré-App oder im Carré Web-Portal nicht ausdrücklich erlaubt ist sowie
  16. Carré-Fahrzeuge quer zur Fahrbahn zu parken.

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der in der Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 4.1.4 (3) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet. Außerdem kann eine Kostenpauschale gemäß der Tarifkonditionen anfallen; 4.1.9 (9) findet Anwendung.

(4) Der Kunde/die Kundin hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden und Kundinnen auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.

4.1.5 Mietende

(1) Möchte der Kunde/die Kundin einen Mietvorgang beenden (und damit den Einzelmietvertrag beenden), so ist er verpflichtet:

  1. das Carré-Fahrzeug in die Carré-Station oder in der Carré-Zone ordnungsgemäß und nach Maßgabe der anwendbaren Straßenverkehrsvorschriften abzustellen. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln geht zu Lasten des Kunden/der Kundin.
  2. Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) und ggf. Park-/Tankkarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben;
  3. sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet wurden;
  4. sich zu vergewissern, dass der Beifahrerairbag aktiviert ist; sowie
  5. sich zu vergewissern, dass keine Abfälle oder grobe Verschmutzungen im Carré-Fahrzeug zurückbleiben.

(2) Der Mietvorgang mit einem elektrischen Fahrzeug, darf nur an einer Carré-Ladestation oder ggf. einer Partner-Station beendet werden.  Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten. 4.1.4 (3) bleibt hierdurch unberührt.

(3) Der Mietvorgang kann nur beendet werden, wenn sich das Carré-Fahrzeug innerhalb des definierten Geo-Bereichs der Mobilitätsstation oder in der Zone des Quartiers befindet, in dem die Miete begonnen wurde. Die hinterlege Station bzw. Zone kann jederzeit in der Carré-App angezeigt werden.

Außerhalb des Geo-Bereichs kann das Fahrzeug zwar geparkt, aber die Buchung nicht beendet werden. Das Fahrzeug springt während des Parkens automatisch in den Passivtarif.

(4) Die Beendigung eines Mietvorgangs erfolgt durch den Kunden/die Kundin über sein Zugangsmittel. Zuvor muss der Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) in die dafür vorgesehene Halterung zurückgegeben und die Fenster und Türen verschlossen worden sein [vgl. 4.1.5 (1)]. Carré behält sich vor, das Mietende nach ordnungsgemäßem Abstellen des Fahrzeugs auch automatisch einzuleiten. Erst wenn das Carré-Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet.  Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde/die Kundin das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde/die Kundin das Carré-Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden/der Kundin weiter.

(5) Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde/die Kundin in der Pflicht, dies umgehend Carré zu melden und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von Carré entschieden wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch Carré direkt oder in Form einer Gutschrift rückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das Carré-Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil der Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) nicht im Fahrzeug ist, die Türen nicht geschlossen sind oder sich das Fahrzeug außerhalb der Station oder des Zonen-Gebiets im Quartier befindet. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß der Tarifkonditionen anfallen; 4.1.9 (9) findet Anwendung.

(6) Sofern der Kunde/die Kundin den Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeuge darüber verfügt) oder anderes Zubehör des Fahrzeugs bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem Carré-Fahrzeug zurückgibt, hat er/sie das vollständige Zubehör spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Mietvorgangs an Carré zurückzugeben. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß der Tarifkonditionen anfallen; 4.1.9 (9) findet Anwendung.

(7) Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.

4.1.6 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht

(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich über die Carré App zu melden. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das Carré-Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist.

(2) Der Kunde/die Kundin hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, Diebstähle, Feuer oder Schäden, die durch Wild verursacht werden, oder alle anderen Schäden, an denen ein von ihm/ihr geführtes Carré-Fahrzeug beteiligt war, unverzüglich polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde/die Kundin dies unverzüglich telefonisch Carré mitzuteilen. In einem solchen Fall hat der Kunde/die Kundin die weitere Vorgangsweise mit Carré abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet oder der Schaden geringfügig war oder nicht. Der Kunde/die Kundin darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

  1. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, Carré davon gemäß diesem 4.1.6 (2) informiert wurde), und
  2. nach Absprache mit Carré ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und
  3. das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit Carré anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden/die Kundin fortbewegt wurde.

(3) Der Kunde/die Kundin darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes Carré-Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden/die Kundin selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde/die Kundin gegenüber Carré verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird Carré dem Kunden/der Kundin im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses ist innerhalb von sieben (7) Tagen vollständig ausgefüllt an Carré in Textform (z.B. per E-Mail) zurückzusenden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetermin der Anzeige an Carré. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei Carré ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. Carré behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden/der Kundin alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, zu belasten.

(5) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Carré-Fahrzeug stehen in jedem Fall Carré zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden/die Kundin geflossen, muss er/sie diese unaufgefordert an Carré weiterleiten.

(6) Auf Verlangen von Carré hat der Kunde/die Kundin jederzeit den genauen Standort des Carré-Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

(7) Ausschließlich Carré ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig.

4.1.7 Versicherungsschutz / Haftungsschutz

(1) Das Carré-Fahrzeug ist Voll- bzw. Teilkasko versichert.

(2) Die vorgenannte Haftpflichtversicherung ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, deckungsgleich mit den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 (nachfolgend „AKB“ genannt).

(3) Verletzt der Kunde/die Kundin eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz gemäß § 12 (1).

(4) Kurzzeitbuchung: Im Falle von Kurzzeitbuchungen besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am Carré-Fahrzeug zugunsten des Kunden/der Kundin gemäß den folgenden Bestimmungen:

Wird das Carré-Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden/der Kundin beschädigt oder verursacht der Kunde/die Kundin einen Schaden am Carré-Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden/der Kundin für Schäden am Carré-Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung

  1. in Höhe von bis zu EUR 1.000 bei Fahrzeugen der Segmente Lastenrad, Mini, Klein- und Kompaktwagen, und
  2. bis zu EUR 1.500 bei Fahrzeugen der höheren Segmente sowie VANs.

(5) Tages- und Wochenendbuchungen: Im Falle von Tagesbuchungen und Wochenendbuchungen besteht grundsätzlich keine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kunden/der Kundin. Es ist aber möglich, dass Carré eine optionale Haftungsbeschränkung anbietet oder die Fahrerschutzgebühr bereits in den Mietpreis inkludiert.

(6) Diese Haftungsbeschränkungen finden Anwendung, wenn (i) das Fahrzeug im Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt wird und (ii) der Schaden gemäß 4.1.6 und unverzüglich gemeldet wurde.

Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung im Fall von

  1. grober Verletzung der Verpflichtungen gemäß 4.1.4,
  2. pflichtwidriger Nichtmeldung eines Unfalls oder Schadens gemäß 4.1.6,
  3. Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder
  4. mechanischen Schäden am Fahrzeug, die durch die nicht korrekte Nutzung desselben entstehen (z.B. Schaden am Motor, der durch falsches Tanken verursacht wurde).

(7) Führt der Kunde/die Kundin den Schaden grob fahrlässig herbei, richtet sich die Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden/der Kundin gegenüber Carré nach § 81 Abs. 2 VVG.

4.1.8 Haftung von Carré

(1) Carré haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von Carré oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Carré nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde/die Kundin regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses 4.1.8 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Carré.

(3) Carré‘s verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

(4) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

4.1.9 Haftung des Kunden/der Kundin, Vertragsstrafen, Kostenpauschalen, Nutzungsausschluss

(1) Der Kunde/die Kundin haftet gegenüber Carré für Schäden, die er/sie verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen 4.1.4 die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Carré-Fahrzeugs sowie Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) und Zubehör. Im Falle der Haftung des Kunden/der Kundin ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde/die Kundin Carré von Forderungen Dritter frei.

(2) Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden/der Kundin bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten sowie zusätzliche Verwaltungskosten.

(3) Der Kunde/die Kundin ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit Carré-Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt Carré vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde/die Kundin für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an Carré zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarifkonditionen, 4.1.9 (9) findet Anwendung.

(4) Im Falle eines von dem Kunden/der Kundin verschuldeten Unfalles außerhalb eines 20 km Radius um die Heimatstation, ist der Kunde/die Kundin verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Fahrzeugs zurück zur Heimatstation anfallen.

(5) Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen § 10 ein Umparken durch Carré erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde/die Kundin für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß aktueller Tarifkonditionen belastet; 4.1.9 (9) findet Anwendung.

(6) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe, wenn er/sie das Carré-Fahrzeug schuldhaft einem nicht Fahrberechtigten überlässt. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.

(7) Stellt der Kunde/die Kundin ein elektrisches Fahrzeug nicht an einer Ladesäule ab, sondern lässt das Fahrzeug auf einer anderen Parkfläche stehen oder startet nicht den Aufladevorgang, hat er eine Umpark-Pauschale in Höhe der jeweils geltenden Carré Tarifkonditionen zu zahlen, 4.1.9 (9) findet Anwendung.

(8) Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann Carré den Kunden/der Kundin mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Carré-Fahrzeuge vorübergehend oder dauerhaft ausschließen. Der Ausschluss wird dem Kunden/der Kundin per E-Mail mitgeteilt.

(9) Sämtliche Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde/die Kundin nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale.

 

4.2.  „Mitbringen“-Funktion

4.2.1 Teilen von Mitbring-Gesuchen

(1) Nutzende der Carré-Plattform können proaktiv Mitbring-Gesuche erstellen und diese auf der Plattform veröffentlichen, indem sie Daten über die benötigten Waren und deren zeitlichen Bedarf eingeben. Nachfolgende Daten müssen von Nutzenden korrekt eingegeben werden:

  1. Einkaufsort (Eingabe über Auswahl auf Karte und / oder Adressfeldeingabe)
  2. Auswahl des Geschäfts (Liste oder Freitext)
  3. Gewünschtes Lieferdatum
  4. zusätzliche Info (z.B. Klingelschild vom Nachbarn, wo es abgegeben werden soll)
  5. Digitale Einkaufsliste
    • Mengenangabe
    • Auswahl der Einheit
    • Produktbeschreibung
    • Auswahl, ob Alternativen in Ordnung sind
  6. Angabe, ob die eigenen Kontaktdaten direkt öffentlich sein sollen

(2) Für den Inhalt der von den Nutzer:innen auf der Plattform geschalteten Mitbring-Gesuche sind ausschließlich sie selbst verantwortlich. Die in den Mitbring-Gesuchen enthaltenen Angaben müssen daher der Wahrheit entsprechen und die einstellenden Nutzenden verpflichten sich, die Einkaufsliste unter den in Ihrer Anzeige angegebenen Bedingungen sowie die anfallenden Mitbring- und Transaktionsgebühren zu bezahlen.

(3) Sofern die jeweiligen Mitbring-Gesuche diesen Nutzungsbedingungen entsprechen, werden sie auf der Plattform veröffentlicht und sind damit für alle Carré-Nutzende sichtbar, die eine Suche auf der Plattform durchführen.

(4) Carré behält sich das Recht vor, in ihrem eigenen Ermessen und ohne Vorankündigung ein Mitbring-Gesuch oder Mitbring-Angebot nicht zu veröffentlichen bzw. jederzeit zu entfernen, die nicht den AGB entspricht, oder die sie sonst für schädlich für ihr Image, das der Plattform oder das ihrer Leistungen hält.

(5) Die Einstufung und Reihenfolge Ihrer Anzeige und anderer Anzeigen liegen im alleinigen Ermessen von Carré.

4.2.2 Mitbring-Gesuche annehmen

Buchungsprozess

(1) Carré hat ein System zur Annahme von Mitbring-Gesuchen über die Plattform eingerichtet. Wenn ein Mitbringender sich für eine Anzeige interessiert, kann er über die Carré-App eine Buchungsanfrage stellen. Diese Buchungsanfrage wird entweder

  1. automatisch akzeptiert (wenn der Suchende/die Suchende beim Veröffentlichen der Anzeige diese Option gewählt hat = Blitz-Buchung) oder
  2. vom Suchenden manuell akzeptiert. Nach automatischer oder manueller Validierung der Buchungsanfrage durch den Suchenden/die Suchende erhält die mitbringende Person eine Bestätigung.

(2) Sobald beidseitig eine Übereinstimmung erzielt wurde, ist ein verbindlicher Vertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen. Mit diesem wird der Mitbringende Erfüllungsgehilfe für den Erwerb und Bereitstellung der angegebenen Waren für den Suchenden.

(3) Entweder zu diesem Zeitpunkt oder bereits vorab, wenn der Suchende/die Suchende vorab eine Freigabe zur Kontaktierbarkeit erteilt hat, können sich Suchender/Suchende und Mitbringender über die hinterlegten Kontaktinformationen über die geplante Besorgungsfahrt austauschen und finale Abstimmungen zu Übergabeort usw. treffen.

Prozessablauf

(3) Nach erzielter Übereinstimmung ist der Mitbringende dazu verpflichtet, die gelisteten Güter zu beschaffen und zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu liefern. Carré ist nicht für den Erwerb, Transport und die Übergabe der Ware verantwortlich und übernimmt keine Haftung entlang des gesamten Prozesses. Der Mitbringende ist verpflichtet am Ende des Einkaufs ein erkennbares Foto oder Fotos von der Rechnung zu machen und dem Vorgang zu hinterlegen. Darauf müssen die Einkaufspositionen sowie der Rechnungsbetrag zu sehen sein.

(4) Nach erzielter Übereinstimmung ist der Suchende/die Suchende dazu verpflichtet, die gekauften Güter nach vereinbarter Zahlungsweise zu bezahlen und sie zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort entgegenzunehmen oder durch eine benannte Dritte Person entgegenzunehmen. Der Suchende/die Suchende oder die benannte Dritte Personen sind verpflichtet die hinterlegte Rechnung mit den gelieferten Waren abzugleichen und den Erhalt der Ware über die Carré-Plattform zu bestätigen.

(5) Falls der Suchende/die Suchende die angegebene Ware nicht bezahlen möchte, tritt Carré pauschal nicht für Ausgleichszahlungen ein. Durch den geführten Prozess kann Carré jeden einzelnen Schritt der Abwicklung im Streitfall bereitstellen und so aktiv an einer Schlichtung arbeiten.

4.2.3 Keine Übereinstimmung

(1) Wenn keine Übereinstimmung erzielt wird,

  1. Verfällt das Gesuch nach Überschreitung des Startzeitpunkts.
  2. Verfällt das Gesuch entweder nach einem zweiwöchigen Zeitfenster oder wenn der Startzeitpunkt überschritten ist. Carré gewährt keine Mitbring-Garantie. Je nach Geschäftsgebiet kann der Nutzende eine Weiterleitung zu einem angebundenen Lieferdienst aktivieren.

 

4.2.4 Mitbring-Gesuch & Gewerbe

(1) Carré kooperiert mit lokalen Gewerbe-Treibenden, um eine höhere Service-Qualität für die Nutzenden anzubieten. Kooperierende Gewerbe (nachfolgend „Shop“ genannt) können angeben, dass sie die Kommissionierung der bestellten Einkauflisten oder sogar selbst die Zulieferung der Einkauflisten übernehmen.

(2) Wenn die mitbringende Person das Angebot der Kommissionierung nutzen möchte, muss er die Einkaufsliste des Suchenden über die entsprechende Funktion in der App an den angebundenen Shop weiterleiten. Der Shop ist daraufhin für die Kommissionierung verantwortlich.

(3) Wenn die Zustellung durch den Shop erfolgt, werden diesem die notwendigen Informationen über die App zu Verfügung gestellt. Mit Übergabe der Informationen ist der Shop für die Kommissionierung und Versendung verantwortlich.

(4) Auch hier gewährt Carré keine Mitbring-Garantie. Im Fall von Unsicherheiten kann sich jedoch jederzeit an den Support gewendet werden.

4.2.5 Finanzielle Konditionen des „Mitbringen“

(1) Die Mitbring-Kosten setzen sich aus einer Mitbring-Gebühr und einer Carré-Provision zusammen. Bevor der Suchende/die Suchende seine Einkaufsliste verbindlich veröffentlicht, wird ihm eine Übersicht zu allen Kostenpositionen dargestellt.

(2) Die Mitbring-Gebühr ist für die Besorgungsfahrt von dem Suchenden/der Suchenden an die mitbringende Person zu leisten. Die zu entrichtende Gebühr beträgt bis zu einem Einkaufswert von 49 € 10 % des Einkaufswerts. Die maximale Gebühr liegt bei 4,90 € (siehe Tarifkonditionen). Die Mitbring-Gebühr dient ausschließlich zur Aufwandsentschädigung und dient ausdrücklich nicht der Gewinnerzielung.

(3) Die Carré-Provision ist für die Vermittlung zwischen Suchendem und Mitbringendem von dem Suchenden/der Suchenden an Carré zu bezahlen. Die Höhe der Provision kann in den Tarifkonditionen nachvollzogen werden.

(4) Carré behält sich das Recht vor, die Mitbring-Kosten kaufmännisch auf- oder abzurunden.

(5) Der Suchende/die Suchende kann auf zwei Wegen, entweder über Zahlung per Online-Guthaben oder über Bar-Zahlung, für das „Mitbringen“ bezahlen.

Online-Guthaben

(1) Entscheidet sich der Nutzende bei der Bezahlung für die Online-Guthaben-Variante erfolgt die Abwicklung über das virtuelle Guthaben-Konto des Nutzenden. Dieses kann entweder vor der Einstellung des Gesuchs über eine hinterlegte Zahlungsmethode aufgeladen oder am Ende der Gesuchs-Einstellung mit dem entsprechenden Betrag aufgeladen werden.

(5) Mit der Veröffentlichung des Gesuchs wandert automatisch der notwendige Betrag von dem verfügbaren Guthaben zu dem reservierten Guthaben, dadurch ist der Einkaufswert für die mitbringende Person sicher hinterlegt. Der Betrag kann in diesem Status nicht ausgezahlt oder für ein anderes Gesuch verwendet werden.

(6) Nach erfolgreichem Einkaufen und Eintragen des realen Einkaufswerts durch den Mitbringenden werden automatisch die abzurechnenden Mitbring-Kosten berechnet und in der App dargestellt. Mit Annahme der Einkäufe und Abschließen des Übergabeprozesses wird die Zahlung angewiesen und das reservierte Guthaben entsprechend des realen Einkaufswertes reduziert. Falls der reale Einkaufwert geringer als das vorher angegebene Maximum ist, geht der Differenzbetrag wieder in das verfügbare Guthaben über.

(7) Zu den einzelnen Vorgängen erstellt Carré entsprechende Beträge / Rechnungen, die den Nutzenden per E-Mail übermittelt werden.

(8) Keiner der oben dargestellten Beträge begründet einen Anspruch auf Verzinsung. Die Mitbringenden erklären sich bereit, Anfragen von Carré und ganz allgemein jeglicher, insbesondere für die Verhinderung oder Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Verwaltungsbehörde oder Gerichts gewissenhaft zu beantworten. Sie sind insbesondere bereit, auf erste Anfrage Nachweise bezüglich Ihrer Adresse und / oder Identität vorzulegen.

(9) Unterbleibt eine Antwort auf diese Anfragen, kann Carré Maßnahmen ergreifen, die sie für angemessen hält, insbesondere das Einfrieren von ausgezahlten Beträgen und / oder die Aussetzung Ihres Kontos und /oder, in schweren Fällen, die Kündigung des zwischen dem betroffenen Nutzenden und Carré geschlossenen Vertrages.

(10) Nach der Besorgung verfügen die Suchenden über einen Zeitraum von 24 Stunden nach der Übergabe des Mitgebrachten, um bei Carré eine Reklamation hinsichtlich der Besorgung geltend zu machen. Wird in diesem Zeitraum keine Reklamation geltend gemacht, betrachtet Carré den Vorgang als erfolgreich abgeschlossen.

(11) Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen sind Reklamationen hinsichtlich stattgefundener Vorgänge ausgeschlossen.

(12) Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen geht jeder nicht bei Carré angeforderte oder ausgezahlte Betrag in Carrés Eigentum über.

Zahlung über Bar-Zahlung

(1) Wenn der Suchende/die Suchende die Bar-Zahlung für das Mitbring-Gesuch gewählt hat, kann Carré den Teilnehmenden keine sichere Abwicklung über das oben dargestellte Guthaben-System anbieten. Das heißt insbesondere, dass der Mitbringende nicht die Sicherheit des „reservierten Guthabens“ hat.

(2) Für die Übergabe und die Bezahlung der Einkäufe sind alleinig die beiden Nutzenden verantwortlich.

(3) Carré erhebt auf diese Form der Abwicklung keine Provision.

 

5.     Keine Gewinnerzielung und keine gewerbliche Nutzung

(1) Sie verpflichten sich dazu, die Plattform und Mitbring-Leistungen von Carré ausschließlich zur Kontaktaufnahme / Kostenkompensation und nicht zur Gewinnerzielung oder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.

(2) Carré behält sich das Recht vor, ein privates Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, wenn Sie ein von einem Berufsfahrer gefahrenes oder sonstiges Geschäftsfahrzeug, Taxi oder Dienstwagen einsetzen.  Unternehmer und juristische Personen fallen nicht unter die Anwendung dieser Nutzungsbedingungen. Es müssen zwingend vorab Individualverträge für Berufsfahrer und Geschäftsfahrzeuge abgeschlossen werden. Die Nutzung der privaten Accounts stellt daher eine Vertragswidrige Handlung dar und wird von Carré unverzüglich durch die Sperrung unterbunden. Sie erklären sich bereit, Carré auf Aufforderung eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und / oder jedes anderen Dokuments vorzulegen, das nachweist, dass Sie befugt sind, dieses Fahrzeug auf der Plattform unter Ihrem Namen zu nutzen bzw. private Leistungen anzubieten.

(3) Carré behält sich das Recht vor, Ihr Konto vorübergehend zu sperren, Ihren Zugriff auf Leistungen zu beschränken oder, in schweren Fällen, Ihre Mitgliedschaft zu beenden, sofern Ihre Aktivität auf dieser Plattform aufgrund der Art der angebotenen Fahrten, der Häufigkeit, der Anzahl der beförderten Mitfahrer, dass Sie einen Gewinn erzielen oder einen Gewinn erzielen möchten.

 

6.     Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags

(1) Der Rahmenvertrag über die Nutzung der Carré-Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (z.B. E-Mail oder Support) gekündigt werden. Für den Fall, dass Mindestvertragslaufzeiten vereinbart wurden, gelten diese abweichend.

(2) Bei Nichtnutzung der Carré-Plattform wird der Nutzende nach sechs Jahren gelöscht. Falls eine Nutzung danach wieder aufgenommen werden soll, muss ein neuer Carré Account eingerichtet werden.

(3) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Carré kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde/die Kundin

  1. ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
  2. seine Zahlungen allgemein einstellt;
  3. eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
  4. bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb Carré die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
  5. trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
  6. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
  7. entgegen § 3 (4) seine Kundenlogin-Daten (Carré Benutzername, Carré Passwort usw.) an eine andere Person weitergegeben hat.
  8. Ein Unternehmer von einer anderen Gesellschaft übernommen wurde und Carré Anlass sieht, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Eine Begründung ist seitens Carré nicht erforderlich.

(4) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Carré wird der Zugang zu Carré-Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt sowie die Einsicht und Erstellung von Mitfahr-/Mitbring-Angebote und Gesuche gesperrt.

(5) Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat Carré insbesondere folgende Rechte:

  1. Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden/Kundin gerade genutzten Carré-Fahrzeugs. Gibt der Kunde/die Kundin das Carré-Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist Carré berechtigt, das Carré-Fahrzeug auf Kosten des Kunden/der Kundin in Besitz zu nehmen;
  2. Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des Carré-Fahrzeugs oder im Falle von Tages- oder Wochenendbuchungen bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, je nachdem, was länger ist (dieser pauschalierte Schadensersatz wird nicht erhoben, wenn der Kunde/die Kundin nachweist, dass er/sie für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz);
  3. Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden (mit Ausnahme von entgangenem Gewinn). Als Schadenersatz wird Carré dem Kunden/der Kundin den konkreten Schaden in Rechnung stellen.

 

7.     Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Rahmenvertrag, der Validierungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag und/oder den Einzelmietverträgen ist Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Der Kunde/die Kundin darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Carré auf Dritte übertragen.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

8.     Kundendienst / Beschwerden

Der Kunde/die Kundin kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen an den Support via des Support-Systems wenden.

 

9. Tarifkonditionen

Regeltarife fürSelbstfahren“:

Für kurzweilige Buchungen gibt es bei uns eine minutenbasierte Abrechnung. Aber da du – besonders bei Einkaufs- und Erledigungsfahrten – das Fahrzeug nicht immer aktiv nutzt, finden wir es unfair, dir immer den gleichen Betrag in Rechnung zu stellen. Deswegen unterscheiden wir für das Auto in

  • 0,25 €/min (aktiv)
  • 0,10 €/min (passiv)

Für ein Carré-Lastenrad fallen 0,15 €/min an. Bei den anderen Fahrzeugkategorien (Fahrrad und Roller) berechnen wir dir nur den niedrigeren Minutenpreis, d.h. 0,10 €min.

Stornierungsgebühren:

Deine Pläne haben sich geändert und das Fahrzeug wird nicht mehr benötigt? Das verstehen wir, allerdings musst du auch verstehen, dass du bei einer zu kurzfristigen Absage anderen Menschen aus der Nachbarschaft die Möglichkeit zur Nutzung eines Carré-Fahrzeugs genommen hast. Deswegen kannst du:

  • bei einer gebuchten Fahrtdauer bis 3h bis zu einer Stunde vorher kostenlos
  • bei einer gebuchten Fahrtdauer ab 3h bis zu drei Stunden vorher kostenlos stornieren

Danach fallen Stornierungsgebühren von maximal 15 € an. Falls deine Buchung diesen Betrag nicht erreicht, fallen die Buchungskosten an.

Wir behalten uns vor, die jeweiligen Minutenpreise ortsspezifisch anzupassen. Der finale Preis wird dir in der App vor Buchungsabschluss angezeigt.

Pauschalen fürSelbstfahren“:

Du fragst dich: „Was ist, wenn ich mal meine Tante über das Wochenende besuchen möchte – muss ich dann auch jede einzelne Minute bezahlen?“ Nein, keine Sorge, für sorgenfreie Ausflüge oder längere Besorgungsfahrten bieten wir die Carré-Fahrzeuge natürlich auch in Pauschalen an:

Auto Fahrrad, Lastenrad, Roller

–        50 € für einen Tag (inkl. 100 km)

–        80 € für Wochenendtag (inkl. 100 km)

–        100 € für ein ganzes Wochenende (Sa-So) (inkl. 300 km)

–        30 € für einen Tag

–        50 € für ein ganzes Wochenende (Sa-So)

Mit den Fahrzeugen darfst du auch ins (geografische) europäische Ausland. Um sicherzugehen, dass das Fahrzeug für den nächsten Nutzenden auch wieder am richtigen Ort ist, mussten wir eine Kilometerbegrenzung für die Tagesbuchungen hinterlegen. Diese beläuft sich auf 100km. Wenn du diese Grenze überschreitest, kostet jeder weitere Kilometer:               0,50 €/km.

Stornierungsgebühren:

Bei den Pauschalen gilt folgende Frist: Wenn du bis 16 Uhr am Vortrag der Buchung Bescheid sagst, ist alles gut und es entstehen keine Kosten. Danach müssen wir dir leider die Hälfte der Pauschalen in Rechnung stellen. Das wären beispielsweise 40 € Stornierungsgebühren für eine Wochenend-Tagesbuchung eines Autos oder 25 € Stornierungsgebühren für eine gebuchte Wochenend-Tour mit dem Fahrrad.

Verlängerungsoptionen:

Wir verstehen, dass Erledigungen oder Vorhaben mal länger dauern können. Wenn das gebuchte Fahrzeug danach frei ist, ist das auch kein Problem – du kannst dann einfach kostenlos verlängern.

Falls du es allerdings nicht rechtzeitig zurückschaffst und sich nach deiner Buchung schon jemand auf das Fahrzeug freut, hast du zwei Möglichkeiten:

  • Gentleman/Gentlewoman-Variante: Du sagst per „Notfall-Verlängerung“ Bescheid. In diesem Fall können wir aktiv werden, dem Nachmietenden Bescheid geben und sogar versuchen für sie/ihn eine Alternative aufzutreiben. Da das aber mit Aufwand verbunden ist, müssen wir dir pro Minute 0,25 € zusätzlich berechnen.
  • Schluri-Variante: Du meldest dich überhaupt nicht. In diesem Fall steht der Nachmietende verärgert vor einem leeren Parkplatz und muss darauf warten, dass du das Fahrzeug zurückbringst. Für jede Warteminute berechnen wir dir in diesem Fall zusätzlich 0,50 €/min.

 

Regeltarife fürMitbringen“:

Beim Mitbringen bezahlt die Person, die etwas geliefert bekommen möchte, dem Mitbringenden eine kleine Belohnung und Carré eine noch kleinere Provision. Beide Werte orientieren sich prozentual am Einkaufswert. Das bedeutet:

  • Bis zu einem Einkaufswert von 49€: 10% (wovon ¾ an den Mitbringenden gehen)
  • Maximale Gebühr für das „Mitbringen“: 4,90€

Unsere Mitbringen-Plattform versteht sich als nachbarschaftlicher Service zwischen zwei Privatpersonen und benötigt daher keinen Mindestbestellwert.

 

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eines unserer Community-Mitglieder sich nicht an die Spielregeln hält, müssen wir dieser Person leider eine Vertragsstrafe in Rechnung stellen:

Für den Fall, dass Kundenlogin-Daten an eine andere Person weitergegeben wurden und diese Person bei der Führung eines führerscheinpflichtigen Carré-Fahrzeugs erwischt wird, berechnen wir dem originären Carré-Nutzenden eine Vertragsstrafe in Höhe von: 100 €
Für den Fall, dass das hinterlegte Zahlungsmittel nicht gedeckt ist und wir uns um die Abwicklung kümmern müssen, berechnen wir zusätzlich zu dem zu bezahlendem Betrag Mahngebühren in Höhe von: 25 €
Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender einen schuldhaften Verstoß gegen die Punkte e., g., i., j., k., l. und p. der §4.1.4 (3) der Nutzungsbedingungen begeht, berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von: 500 €
Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender einen schuldhaften Verstoß gegen die anderen Punkte der §4.1.4 (3) der Nutzungsbedingungen begeht, berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von: 2.500 €
Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender den Mietvorgang eines Fahrzeugs nicht richtig beenden, also das Fahrzeug in der Station nicht abstellen kann, und sich nicht bei Carré meldet sowie das Fahrzeug unverschlossen zurücklässt, berechnen wir entweder die weiterlaufenden Mietkosten oder die durch Beschädigung notwendigen Reparaturen oder eine maximal pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 €
Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender den Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeuge darüber verfügt) oder anderes Zubehör des Fahrzeugs bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem Carré-Fahrzeug zurückgibt, berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von 50 €
Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, Umparken, Abschleppdienst, etc.) berechnen wir pro Vorfall eine Kostenpauschale in Höhe von 50 €

 

Stand: 04.2023