AGB

BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG, BEVOR SIE AUF UNSERE DIENSTLEISTUNGEN ZUGREIFENODER DIESE NUTZEN. 

1.                Gegenstand
Die CarréMobility GmbH, Münzstraße 12, 10178 Berlin, E-Mail-Adresse:Support@carre-mobility.de (nachstehend bezeichnet als „Carré”) ist dieBetreiberin einer Mobilitätsplattform, die auf einer Website unter der Adressewww.carre-mobility.de oder in Form einer mobilen Anwendung zugänglich ist. Überdiese Plattform bietet Carré ihren Nutzer:innen die nachfolgende Funktion rundum das Thema nachhaltige und soziale Mobilität an.
●       „Selbstfahren“-Funktion: Bei bestehender VerfügbarkeitVermietung von Fahrzeugen an registrierte Nutzende über ein stations- bzw.zonenbasiertes Fahrzeug-Sharing.

Mit dem Zugriff auf die Dienstleistungen und deren Nutzung erklären Sie Ihr rechtsverbindlichesEinverständnis mit diesen Bedingungen, wodurch ein Vertragsverhältnis zwischenIhnen und Carré begründet wird. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie nicht auf die Dienstleistungen zugreifen und sie nicht nutzen. Diese Bedingungen ersetzen ausdrücklich alle vorher mit Ihnen geschlossenen Verträge oder Vereinbarungen. Carré kann diese Bedingungen ändern und alle Dienstleistungen Ihnen gegenüber unverzüglich kündigen, die Dienstleistungenallgemein einstellen oder den Zugriff auf sämtliche Dienstleistungen oder einenTeil davon jederzeit aus welchem Grund auch immer verwehren. Für bestimmteDienstleistungen können ergänzende Bedingungen gelten wie beispielsweiseRichtlinien für eine konkrete Aktivität oder Werbeaktion; diese ergänzendenBedingungen werden Ihnen in Verbindung mit den jeweiligen Dienstleistungenbekannt gegeben. Ergänzende Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen fürdie jeweiligen Dienstleistungen und stellen einen Teil derselben dar. Entsteht ein Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen, gelten für die jeweiligenDienstleistungen die ergänzenden Bedingungen. Carré kann die Bedingungen fürdie Dienstleistungen von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen treten mit derVeröffentlichung der betreffenden aktualisierten Bedingungen an dessen Stelle bzw. mit der Veröffentlichung der geänderten Richtlinien oder ergänzenden Bedingungen zur betreffenden Dienstleistung durch Carré in Kraft. Die bisherigen Tarifkonditionen nach Erhalt einer Buchungsbestätigung betrifft dies nicht. Durch Ihren fortgesetzten Zugriff auf die Dienstleistungen nach dieser Veröffentlichung bzw. durch Ihre fortgesetzte Nutzung erklären Sie sich mit dengeänderten Bedingungen und damit für zukünftige Buchungen oder Stornierungeneinverstanden. Unsere Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten inVerbindung mit den Dienstleistungen erfolgt im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien von Carré.
Diese sind jeweils aktuell unter https://www.carre-mobility.de/datenschutz-app veröffentlicht.
Carré kann einem Schadensabwickler oder Versicherer alle erforderlichenInformationen (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) zur Verfügung stellen, wennes zu einer Beschwerde, einem Rechtsstreit oder einem Konflikt kommt, an demSie und ein Dritter beteiligt sind und diese Informationen oder Daten zurBeilegung der Beschwerde, des Rechtsstreits oder Konfliktes notwendig sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Zugang und Nutzung der Plattform. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Carré zu keinem Zeitpunkt Partei eines Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung wird, die zwischen Nutzer:innen geschlossen wird. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten jeweils dievereinbarten Preise und Konditionen sowie die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preis- und Gebührenliste („Tarifordnung“) des Anbieters. Die Einzelheiten desLeistungsumfangs ergeben sich aus der in den Verträgen geregeltenLeistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) sowie aus diesen AGB.

2.                Dienstleistungen (übergeordnet)
Die Dienstleistungen werden durch eine Plattform zur Verfügung gestellt, die esNutzer:innen der mobilen Anwendung oder Webseite von Carré (jeweils eine«Anwendung») ermöglicht, die verschiedenen Carré Dienstleistungen zu nutzen. Carré selbst kann als Sharing-Betreiber auftreten, aber auch unabhängige Drittanbieter, einschließlich unabhängige Drittbeförderungsanbieter und unabhängige Drittlogistikanbieter, die einen Vertrag mit Carré haben, als Leistungserbringer für Beförderungs- bzw. Logistikdienstleistungen auf diePlattform integrieren. Wenn zwischen Carré und Ihnen in einem gesonderten schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, werden die Dienstleistungen nur zu privaten, nicht gewerblichen Nutzung angeboten.

SIE BESTÄTIGEN, DASS CARRÉ KEINE BEFÖRDERUNGS- ODER LOGISTIKDIENSTLEISTUNGEN ANBIETET ODER ALSFRACHTFÜHRER AUFTRITT UND DASS ALLE BEFÖRDERUNGS- UND LOGISTIKDIENSTLEISTUNGENVON UNABHÄNGIGEN DRITTEN ERBRACHT WERDEN, DIE NICHT BEI CARRÉ SIND.

2.1 Lizenz
Unter der Voraussetzung, dass Sie diese Bedingungen einhalten, gewährt Carré Ihnen einen eingeschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare, widerrufliche und nicht-übertragbare Lizenz für den Zugriff auf die Anwendungenund deren Nutzung auf Ihrem eigenen Gerät in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistungen sowie den Zugriff auf alle über die Dienstleistung verfügbar gemachten Inhalte, Informationen und dazugehörigen Materialien und deren Nutzung, und zwar jeweils nur zu Ihrer privaten und nicht gewerblichen Nutzung. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Carré und den Lizenzgebern von Carré vorbehalten.

2.2 Einschränkungen
Es ist Ihnen nicht gestattet Urheberrechts-, Schutzmarken oder sonstige Hinweise auf Eigentumsrechte vom jeweiligen Teil der Dienstleistungen zu entfernen; ohne dieausdrückliche Genehmigung von Carré die Dienstleistungen zu reproduzieren, zu verändern, abgeleitete Werke daraus vorzubereiten, zu vertreiben, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen, wiederzuverkaufen, zu übertragen,öffentlich anzuzeigen oder aufzuführen, zu übermitteln, zu streamen, zu senden oder auf sonstige Weise gewinnbringend zu verwerten; die Dienstleistungen,außer wenn es gesetzlich zulässig ist, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oderzu disassemblieren; in Bezug auf einen Teil der Dienstleistungen einen Link zusetzen, sie zu framen oder zu spiegeln; Programme oder Scripts mit dem Ziel des Scraping, Indexierens, Surveying odersonstigem Data Mining zu entwickeln oder zu installieren oder den Betrieb bzw.die Funktion von Aspekten der Dienstleistungen ungebührlich einzuschränken oder zu behindern; oder zu versuchen unbefugten Zugriff auf einen Aspekt der Dienstleistungen und der damit verbundenen Systeme oder Netzwerken zu erlangenoder diese zu beeinträchtigen. Wir weisen ausdrücklich auch auf die urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche aller Grafiker, Texter und Entwicklerhin, die an der App mitgewirkt haben und aktiv mitwirken, deren Rechte wir vertreten.

2.3 Dienstleistungen und Inhalte Dritter
Die Dienstleistungen können in Verbindung mit nicht von Carré kontrollierten Dienstleistungenund Inhalten Dritter (einschließlich Werbung) verfügbar oder zugänglich gemacht werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass verschiedene Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Ihre Nutzung dieser vonDritten angebotenen Dienstleistungen und Inhalte gelten können. Die Informationen sind jeweils vor einer Nutzung dieser abweichenden Konditionenfür Sie auf den Werbemitteln erkenntlich. Carré unterstützt diese von Drittenangebotenen Dienstleistungen und Inhalte nicht. Zudem ist Carré keinesfalls für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern verantwortlich und haftet auch nicht dafür. Dritte müssen selbst vor Anbietung prüfen, ob die Leistung zulässig ist. Außerdem sind Apple Inc. und Google, Inc. bzw. deren jeweilige internationale Tochtergesellschaften und verbundenen Gesellschaften Drittbegünstigte dieses Vertrages, wenn Sie auf die Dienstleistungen über für Mobilgeräte mit dem Betriebssystem Apple iOS oder Android, entwickelteAnwendungen zugreifen. Diese Drittbegünstigten sind nicht Parteien dieses Vertrages und haften nicht für die Erbringung oder den Support der Dienstleistungen. Ihr Zugriff auf die Dienstleistungen über diese Geräte unterliegt den in den Dienstleistungsbedingungen der Drittbegünstigten festgelegten Bedingungen. 

2.4 Eigentum
Das Eigentum an den Dienstleistungen und sämtliche Rechte daran verbleiben bei Carré oder den Lizenzgebern von Carré. Weder durch diese Bedingungen noch durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden Ihnen Rechte gewährt: an den oder in Bezug auf die Dienstleistungen, mit Ausnahme der oben gewährten eingeschränkten Lizenz; oder an der Nutzung von oder am Verweis auf Carrés Firmennamen, Logos,Produkt- und Dienstleistungsbezeichnungen, Handels- oder Dienstleistungsmarken oder denen der Lizenzgeber von Carré.

3.                Plattformanmeldung
3.1 Anmeldebedingungen auf der Plattform

Die Plattform kann grundsätzlich von Privatpersonen nach Vollendung des 16.Lebensjahres genutzt werden. Entsprechend ihres Alters können Personen unterdem 18. Lebensjahr ohne Fahrerlaubnisnachweis keine Pkw mieten. Die Anmeldungvon unter 16-jährigen auf der Plattform ist untersagt, weswegen die Angabe des Geburtsdatums für die Nutzung der Carré-Plattform zwingend notwendig ist. Mit dem Zugriff auf die Plattform, ihrer Nutzung oder Registrierung bestätigen Sie,dass Sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Zweifelsfällen kann Carré einen Altersnachweis verlangen.

3.2 Anlegen eines KontosAuf der Plattform können angemeldete Nutzerinnen und Nutzer verfügbare Fahrzeuge buchen/nutzen und für deren Nutzung bezahlen. Um die Carré Funktionen nutzen zu können, muss der Kunde alle Pflichtfelder in dem Anmeldeformular wahrheitsgemäß ausfüllen und entweder während der Registrierungoder in der Carré-Plattform ein Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug) auswählen sowie die entsprechenden Daten hinterlegt haben. Carré wird die Genehmigung mit dem Senden der Daten erteilt, die Angaben mit Auskunfteien auf Richtigkeit zu prüfen sowie die Anbieter derZahlungsmittel in die Prüfung einzubeziehen. Im Standardzahlungsprofil muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Kunden/der Kundin übereinstimmen, ineinem anderen Fall kann Carré die Zahlung und damit auch die Buchungverweigern. Der Kunde/die Kundin hat die von ihm im Carré Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und die hinterlegten Zahlungsdaten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung der E-Mail nicht möglich,Mobilfunknummer veraltet) behält sich Carré vor, das Carré Benutzerkonto des Kunden/der Kundin vorläufig zu sperren. Bei Speicherung der Zahlungsdaten (z.B. SEPA, Kreditkarte, PayPal-Konto usw.) ermächtigt der Kunde/die Kundin Carré,das jeweilige Zahlungsmittel auch mit allen Tarifen, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen zu belasten, die nach den Tarifkonditionen zahlbar sind. Zur Anmeldung auf der Plattform müssen Sie diese AGB sowie die Datenschutzrichtlinie gelesen und akzeptiert haben. Für die Nutzung IhresKontos durch Dritte sind ausschließlich Sie verantwortlich, es sei denn, Sie haben Carré ausdrücklich über den Verlust oder die betrügerische Nutzung durcheinen Dritten benachrichtigt.

3.3 Überprüfung
Carré verwendet die hinterlegten Daten wie Telefonnummer oder Ausweisdaten ggf. zur Überprüfung für den Schutz, um einen Betrugs- oder Missbrauchsfall auf der Plattform zu vermeiden oder aufzuklären. Sofern auf der Plattform oder bei Leistungen auf „überprüfte“ Daten Bezug genommen wird, bedeutet dies ausschließlich, dass dieses Mitglied den Überprüfungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, der von Carré auf der Plattform oder bei den Leistungeneingerichtet wurde. Carré kann jedoch weder die Richtigkeit, die Vertrauenswürdigkeit noch die Gültigkeit, der dem Überprüfungsverfahren unterliegenden Daten garantieren. Zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen werden separate Einzelverträge zu den unterschiedlichen Services mit den jeweiligen Vertragspartnern geschlossen.


4.                Nutzung der Selbstfahren-Funktion
4.1 Selbstfahren
4.1.1 Fahrberechtigung, Führerscheinvalidierung
(1) ZurÜbernahme und Führung von Carré PKWs sind ausschließlich natürliche Personenberechtigt, die ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und seit mindestens einem (1) Jahr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sind – für bestimmte Fahrzeugmodelle gilt ein höheres Mindestalter, das in der Carré-App angezeigt wird; die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagenerfüllen; über ein aktives Carré Benutzerkonto verfügen.
(2) Zur Übernahme und Führung von Carré Fahrrädern und Lastenrädern sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die ein Mindestalter von 16 Jahren vollendet und über ein aktives Carré Benutzerkonto verfügen.
(3) Kunden und Kundinnen, die natürliche Personen sind, müssen vor Abschluss von Einzelmietverträgen für die Nutzung der Fahrzeuge ihre Identität überprüfen lassen. Für die Nutzung der PKW ist zwingend die Führerscheinvalidierung vorausgesetzt. Die Validierung erfolgt über einen Identitätsservice. Die erfolgreiche Validierung kann in der Carré-Appnachvollzogen werden.
(4) Nacherfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis schaltet Carré den Kunden/dieKundin für das Selbstfahren bei unbegrenzten gültigen Fahrerlaubnissen maximal für die Dauer von 60 Monaten frei. Bei begrenzt gültigen Dokumenten gilt mindestens das Ablaufdatum als Ende der Ausleihberechtigung. Um die Zugangsmittel des Kunden/der Kundin für Folgezeiträume freizuschalten, hat der Kunde/die Kundin erneut einen Validierungsprozess zu durchlaufen, um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Bei Nicht-EU/-EWR Führerscheinenerfolgt die Freischaltung für das „Selbstfahren“ für sechs (6) Monate nach Hinterlegung des Führerscheins. Unabhängig davon behält sich Carré das Rechtvor, den Kunden/die Kundin jederzeit aufzufordern, die Gültigkeit seiner/ihrerFahrerlaubnis nachzuweisen.
(5) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für Carré-eigene oder integrierte Partnerfahrzeuge für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden und Kundinnen haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an Carré zu melden bzw. den „Selbstfahren“-Service in dieser Zeit nicht zu nutzen.
(6) Es ist allen Kunden und Kundinnen strikt untersagt, anderen Personen die Führung von führerscheinpflichtigen Carré-Fahrzeugen zu ermöglichen. Insbesondere ist die Weitergabe der Kundenlogin-Daten an andere Personen nicht gestattet.  Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde/eine Kundin ist. Fürjeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde/die Kundin zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.

4.1.2 Reservierung und Abschluss von Einzelmietverträgen
(1) Registrierte und validierte Kunden und Kundinnen können Carré-Fahrzeuge anmieten.
(2) Ein konkretes Carré-Fahrzeug kann über die „Selbstfahren“-Funktion der Carré-Plattform unter Angabe von Ort, Datum, Start- und Endzeitpunkt oder Tarif sowie Fahrzeugwunsch gebucht werden. Daraufhin prüft die Carré-Plattform bzw. angebundene Partner-Plattform die Verfügbarkeit und spielt dem Nutzenden entweder eine Bestätigung oder eine Ablehnung inkl. Alternativ-Vorschlag zurück. Für den Fall, dass ein Fahrzeug im unmittelbaren Anschluss der angefragten Buchung bereits gebucht ist, wird eine entsprechende Information an den Nutzenden geleitet. Für in der Zukunft liegende Fahrten (Kurzzeit- undTagesbuchungen) erstellt das Carré-System dafür eine Vorabreservierung desausgewählten Fahrzeugs für den Nutzenden.
(3) Der Auftragkann nur über die Carré-Plattform erteilt werden. Carré behält sich die freie Entscheidung über den Abschluss von Einzelverträgen vor.
(4) Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines Carré-Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Kunde/die Kundin den Buchungsvorgang über die Carré-App erfolgreich abschließt, d.h. das Fahrzeug verbindlich reserviert hat. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, das Carré-Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel,sichtbare Schäden und sichtbare grobe Verunreinigungen zu überprüfen und über die Carré-App zu melden. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels,Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Fahrtantritt erfolgen. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. Mit Fahrtantritt ist der Start des motorisierten Fahrzeuges und die erste Bewegung bei nichtmotorisierten Fahrzeugen gemeint.
(5) Auch für Kurzzeitbuchungen wird im System eine Reservierung des Fahrzeugs hinterlegt. Im Fall von Stornierungen gelten die nachfolgenden Regelungen:      
Bei einer gebuchten Fahrtdauer von bis zu 3Stunden, kann bis zu einer Stunde vor gebuchtem Fahrtbeginn kostenlos storniertwerden.·
Bei einer gebuchten Fahrtdauer über 3 Stunden, kann bis zu drei Stunden vor gebuchtem Fahrtbeginn kostenlos storniert werden.
Wird die Buchung nach den jeweiligenStornierungsfristen storniert, fällt eine maximale Stornierungsgebührentsprechend den Tarifkonditionen an.
Falls die Stornierungsgebühr höher als dieNutzungsgebühr sein sollte, fällt die Höhe der Nutzungsgebühr an.
(6) Im Fall einer Tagesbuchung mit Vorabreservierung hat der Kunde/die Kundin das Recht, die Vorabreservierung bis um 16 Uhr am Vortag der Abholung kostenlos zustornieren. Bei Stornierungen danach fällt eine Stornierungsgebühr entsprechend der in den Tarifkonditionen dargestellten Höhe an.
(7) Der Kunde/die Kundin kann seine Vorabreservierung ändern. Für diese Änderung fällt gegebenenfalls eine Änderungsgebühr in der in der Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe an. Im Fall einer Änderung der Nutzungsdauer in der Vorabreservierung durch den Kunden/die Kundin, die eine neue Mietgebühr zur Folge hat, wird dem Kunden/der Kundin die Differenz der ursprünglichen Gebühr und der neuen Gebühr in Rechnung gestellt. Nicht genutzte Tage oder frühzeitig beendete Tagesbuchungen mit Vorabreservierung (d.h. der Kunde/die Kundin bringt das Carré-Fahrzeug frühzeitig zurück) werden nicht erstattet. Es gelten die gleichen Fristen wie bei der Stornierung einer Fahrt [siehe 4.1.2. (5)+(6)].
(8) Nähert sichein Fahrzeug dem angegebenen Buchungsende informiert die Carré-Plattform den Nutzenden darüber und bietet ihm eine Verlängerungsoption an (falls es keine nachstehende Buchung für das konkrete Fahrzeug gibt).
(9) EineVerlängerung des Nutzungszeitraums kann während der aktiven Nutzung des Fahrzeugs über die Carré-Plattform angefragt werden. Das System prüft entsprechend der neuen Angaben die Verfügbarkeit und meldet eine Bestätigung oder eine Ablehnung der Anfrage zurück. Ist eine Verlängerung möglich, kann diese zu den Standard-Tarifen erfolgen. Ist das Fahrzeug im Anschluss eigentlich gebucht, hat der Nutzenden die Möglichkeit einer„Notfall-Verlängerung“.
(10) Eine„Notfall-Verlängerung“ bedeutet, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Unfall, Stau) ein rechtzeitiges Zurückbringen nicht möglich war. In diesem Fall muss der vorherige Nutzende angeben, wie lange er die Fahrt verlängern muss. Entsprechend dieser Angabe wird der nachstehende Nutzende informiert. Der vorherige Nutzende zahlt für die Überziehung pro Minute einen Zuschlag entsprechend den Tarifkonditionen.
(11) Gibt der vorherige Nutzende, dem nachstehenden Nutzenden nicht Bescheid, fallen Überziehungsgebühren entsprechend den Tarifkonditionen an.
(12) Die Buchungen sind ohne Kilometerbegrenzung und nur durch die Reichweite der Fahrzeuge begrenzt.
(12) DieFahrzeuge dürfen nur innerhalb des geografischen Europas verwendet werden.
(13) Carré ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden/die Kundin auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.
(14) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde/die Kundin den Mietvorgang gemäß 4.1.5 ordnungsgemäß beendet hat, oder wenn Carré gemäß diesen AGB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.
(15) Die Mietzeit eines Einzelmietvertrages im Rahmen einer Kurzzeitbuchung ist auf 14Tage befristet; die Mietzeit einer Tagesmiete beginnt morgens um 0:01 Uhr für 23:59 Stunden. Carré kann gelegentlich Einzelmietverträge mit längerer Mietzeitanbieten, die dann in der Carré App angezeigt werden. Carré behält sich dasRecht vor, Einzelmietverträge jederzeit einseitig zu beenden, wenn die jeweilige maximale Mietzeit überschritten wird.
(16) Carré istberechtigt, das Carré-Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurücknehmen und durch ein vergleichbares Carré-Fahrzeug zu ersetzen.

4.1.3 Preise, Zahlungsverzug, Guthaben
(1) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zur Zahlung der Preise für den bei Mietbeginn, (Vorab-)Reservierung oder Buchungsänderung geltenden Tarif. Der jeweils geltende Tarif für den Einzelmietvertrag wird dem Kunden/der Kundin vor Antritt jeder Miete / (Vorab-) Reservierung in der Carré-App angezeigt. Alle Tarife und Kostenpauschalen werden entweder in der Carré-App angezeigt oder sind der jeweils aktuellen Tarifkonditionen zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Bei Kurzzeitbuchungen und bei Tagesbuchungen ist die Zahlung mit Beendigung des Einzelmietvertrags fällig und wird unmittelbar von dem hinterlegten Guthaben oder, falls dieses nicht ausreicht, von dem hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.(2) Carré kann– je nach Fahrzeugtyp – einen angemessenen Betrag als Sicherheitskaution über das hinterlegte Zahlungsmittel vor Mietbeginn autorisieren. Wenn eine Sicherheitskaution Anwendung findet, wird Carré den Kunden/die Kundin darüber informieren und die Sicherheitskaution wird zwischen den Parteien im Einzelmietvertrag vereinbart.
(3) Guthaben können in Form eines Euro-Guthabens durch Engagement im eigenen Quartier erworben, selbst aufgeladen oder im Rahmen von Vertriebsaktionen gewährt werden. Es gelten die jeweils gültigen Konditionen.
(4) Erhält ein Kunde/eine Kundin Guthaben, so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Carré-Guthaben-Konto gutgeschrieben. Weist das Guthaben-Konto des Kunden/derKundin ein örtlich einlösbares Guthaben auf, werden die Nutzungen zuerst von diesem Guthaben-Konto in Abzug gebracht. Soweit der Kunde/die Kundin kein Guthaben auf seinem/ihrem Guthaben-Konto hat – oder die Nutzungsgebühr das vorhandene Guthaben überschreitet – wird das favorisierte Zahlungsmittel des Kunden/der Kundin zur Abrechnung verwendet. Der Kunde/die Kundin kann den aktuellen Stand seines/ihres Guthabens jederzeit in der Carré-App einsehen. Der Kunde/die Kundin kann über sein/ihr Carré-Benutzerkonto die Auszahlung seines/ihres Guthabens auf das hinterlegte Bankkonto (privat) selbst anweisen.
(5) Die Nutzung von Carré-Fahrzeugen wird nach Wahl des Kunden/der Kundin im jeweiligenEinzelmietvertrag, entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung (pro angefangene Minute) abgerechnet (angefangene Minutenwerden als volle Minuten abgerechnet). Pakete gelten jeweils nur für einen Mietvorgang eines Carré-Fahrzeugs und nicht genutzte Paketbestandteile (z. B.Fahrtzeit) verfallen bei Mietende (siehe 4.1.5).
(6) Zahlungenerfolgen nach der gewählten Zahlungsmethode. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein/ihr (Bank)Konto, über welches das Einzugs- oder (SEPA-) Lastschriftverfahren läuft, oder ein sonstiges gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogeneBetrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde/die Kundin diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde/die Kundin die Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge eine Mahngebühr laut aktuell gültiger Tarifkonditionen zu entrichten. Carré behält sich das Recht vor, das von dem Kunden/der Kundin angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das von dem Kunden/der Kundin als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde/die Kundin gegebenenfalls im Voraus informiert wird. Carré behält sich vor, ab dem ersten Tag des Verzugs, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 

4.1.4 Allgemeine Pflichten des Kunden/der Kundin und Verbote
(1) Sofern derKunde/die Kundin nachfolgend verpflichtet wird, Carré zu kontaktieren, so ist hierfür die in der Carré-Plattform hinterlegte Telefonnummer zu verwenden. Alternativ kann, soweit verfügbar, auch eine im Carré-Fahrzeug eingebaute Telefonfunktion genutzt werden.
(2) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet: das genutzte Carré-Fahrzeug pfleglich und schonend zubehandeln, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellerssowie die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalenDrehzahl und Geschwindigkeit zu beachten, Vandalismus- und Unfallschäden odergrobe Verschmutzungen unverzüglich Carré mitzuteilen, das Carré-Fahrzeug istgrundsätzlich bei Verlassen des Fahrzeuges gegen Diebstahl zu sichern (z. B. Fenster und Zentralverriegelung müssen verschlossen sein), keine Personen oderTiere bei extremen klimatischen Verhältnissen im Innenraum des Fahrzeugs zulassen, bei längeren Fahrten die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck inregelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, Fahrten ins europäische Ausland an Carré zu melden, das Carré-Fahrzeug vorFahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu prüfen, alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Carré-Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von Carré übernommen werden, im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich anzuhalten und Carré zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetztwerden kann, sowie sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines elektrischen Fahrzeugs die Batterie beim Verlassen des Geschäftsgebietes ausreichendeKapazität aufweist, um das Fahrzeug wieder in die Station zurückzubringen oder der Nutzende sich das Aufladen der Batterie an anderen Ladestationen zutraut und dazu fähig ist.
Bei dem Abstellen eines elektrischen Autos, den Ladevorgang ordnungsgemäß zu starten, um die Buchung abschließen zu können.
(3) Dem Kunden/der Kundin ist es untersagt:
· das Carré-Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeitbeeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot und die 0,0-Promilllegrenze;
· durch den Carré-Tankprozess andere Fahrzeuge zubetanken, als das Carré-Fahrzeug, dem der Prozess zugeordnet ist oder durch den Carré-Ladeprozess andere Fahrzeuge aufzuladen, als das Carré-Fahrzeug, dem der Prozess zugeordnet ist;
· den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit 4.1.4 (2) oder erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn derBeifahrerairbag deaktiviert wurde, muss der Kunde/die Kundin den Beifahrerairbag vor Beendigung der Miete wieder aktivieren (§ 10 (1) e));
· das Carré-Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden;
· das Carré-Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerblicheTransporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden;
· das Carré-Fahrzeug für die Beförderung leichtentzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden;
· mit dem Carré-Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten;
· das Carré-Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
· im Carré-Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten;
· Tiere mit in das Carré-Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher imKofferraum untergebracht ist;
· das Carré-Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art im Carré-Fahrzeug zurückzulassen;
· mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu befördern;
· eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am Carré-Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen;
· Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde/dieKundin hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zubefolgen;
· mit dem Carré-Fahrzeug Fahrten ins außereuropäische Ausland zu unternehmen, soweit dies in der Carré-App oder im Carré Web-Portal nicht ausdrücklich erlaubt ist sowie
· Carré-Fahrzeuge quer zur Fahrbahn zu parken.
Der Kunde/dieKundin ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der in der Tarifkonditionenausgewiesenen Höhe für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 4.1.4 (3) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wirdin diesem Fall angerechnet. Außerdem kann eine Kostenpauschale gemäß derTarifkonditionen anfallen; 4.1.9 (9) findet Anwendung.
(4) Der Kunde/die Kundin hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden und Kundinnen auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweisezu achten.
4.1.5Mietende
(1) Möchte der Kunde/die Kundin einen Mietvorgang beenden (und damit den Einzelmietvertrag beenden), so ist er verpflichtet:
· das Carré-Fahrzeug in die Carré-Station oder inder Carré-Zone ordnungsgemäß und nach Maßgabe der anwendbaren Straßenverkehrsvorschriften abzustellen. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregelngeht zu Lasten des Kunden/der Kundin.
Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) und ggf. Park-/Tankkarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben;
· sich zu vergewissern, dass die Feststellbremsebetätigt wurde, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle Lichterausgeschaltet wurden;
· sich zu vergewissern, dass der Beifahrerairbagaktiviert ist;
· sowie sich zu vergewissern, dass keine Abfälleoder grobe Verschmutzungen im Carré-Fahrzeug zurückbleiben.
(2) Der Mietvorgang mit einem elektrischen Fahrzeug, darf nur an einer Carré-Ladestation oder ggf. einer Partner-Station beendet werden. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Flächean einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst danndarf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten. Wenn Sie Fahrräder/Lastenräder an offenen Stationen (ohne Lastenrad-Box) nutzen, sind sie verpflichtet, nach der Buchung ein Bild von dem abgeschlossenen Lastenrad zu machen. 4.1.4 (3) bleibt hierdurch unberührt.
(3) Der Mietvorgang kann nur beendet werden, wenn sich das Carré-Fahrzeug innerhalb des definierten Geo-Bereichs der Mobilitätsstation oder in der Zone des Quartiersbefindet, in dem die Miete begonnen wurde. Die hinterlege Station bzw. Zonekann jederzeit in der Carré-App angezeigt werden. Außerhalb des Geo-Bereichskann das Fahrzeug zwar geparkt, aber die Buchung nicht beendet werden. DasFahrzeug springt während des Parkens automatisch in den Passivtarif.
(4) Die Beendigung eines Mietvorgangs erfolgt durch den Kunden/die Kundin über sein Zugangsmittel. Zuvor muss der Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) in die dafür vorgesehene Halterung zurückgegeben und die Fenster und Türen verschlossen worden sein [vgl. 4.1.5 (1)]. Carré behält sich vor, das Mietende nach ordnungsgemäßem Abstellen des Fahrzeugs auch automatisch einzuleiten. Erst wenn das Carré-Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, sicherzustellen, dass dieBeendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde/die Kundin das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde/die Kundin das Carré-Fahrzeug,obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden/der Kundin weiter.
(5) Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde/die Kundin in der Pflicht, dies umgehend Carré zu melden und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von Carré entschieden wurde. Zusätzlich entstehende Mietkostenwerden nach der Prüfung durch Carré direkt oder in Form einer Gutschriftrückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das Carré-Fahrzeug eine Beendigung der Miete nichtzulässt, weil der Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) nicht im Fahrzeug ist, die Türen nicht geschlossen sind oder sich das Fahrzeug außerhalb der Station oder des Zonen-Gebiets im Quartier befindet. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß den Tarifkonditionen anfallen; 4.1.9 (9) findetAnwendung.
(6) Sofern der Kunde/die Kundin den Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeuge darüber verfügt) oder anderes Zubehör des Fahrzeugs bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mitdem Carré-Fahrzeug zurückgibt, hat er/sie das vollständige Zubehör spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Mietvorgangs an Carrézurückzugeben. Andernfalls kann eine Kostenpauschale gemäß den Tarifkonditionenanfallen; 4.1.9 (9) findet Anwendung.
(7) Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.

4.1.6 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße;Betrugsverdacht
(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kundeunverzüglich über die Carré App zu melden. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das Carré-Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist.
(2) Der Kunde/die Kundin hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, Diebstähle, Feuer oder Schäden, die durch Wild verursacht werden, oder alle anderen Schäden, an denen ein von ihm/ihr geführtes Carré-Fahrzeug beteiligt war, unverzüglich polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde/die Kundin dies unverzüglich telefonisch Carré mitzuteilen. In einem solchen Fall hat der Kunde/die Kundin die weitere Vorgangsweise mit Carré abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet oder der Schaden geringfügig war oder nicht. Der Kunde/die Kundin darf sich erst vom Unfallort entfernen,nachdem die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, Carré davon gemäß diesem 4.1.6 (2) informiert wurde), und nach Absprache mit Carré ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit Carré anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden/die Kundin fortbewegt wurde.
(3) Der Kunde/die Kundin darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihmgeführtes Carré-Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusageerteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden/die Kundin selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
4) Unabhängigdavon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde/die Kundin gegenüber Carré verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird Carré dem Kunden/derKundin im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses ist innerhalb von sieben (7) Tagen vollständig ausgefüllt an Carré in Textform (z.B. per E-Mail) zurückzusenden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetermin der Anzeige an Carré. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei Carré ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. Carré behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden/der Kundin alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen,Gegenständen und Fahrzeugen, zu belasten.
(5) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Carré-Fahrzeug stehen in jedem Fall Carré zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden/dieKundin geflossen, muss er/sie diese unaufgefordert an Carré weiterleiten.
(6) Auf Verlangen von Carré hat der Kunde/die Kundin jederzeit den genauen Standort des Carré-Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
(7) Ausschließlich Carré ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig.

4.1.7 Versicherungsschutz / Haftungsschutz
(1) DasCarré-Fahrzeug ist Voll- bzw. Teilkasko versichert.
(2) Die vorgenannte Haftpflichtversicherung ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendesgeregelt ist, deckungsgleich mit den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 (nachfolgend „AKB“ genannt).
(3) Verletzt der Kunde/die Kundin eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt derVersicherungsschutz gemäß § 12 (1).
(4) Es besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am Carré-Fahrzeug zugunsten des Kunden/derKundin gemäß den folgenden Bestimmungen: Wird das Carré-Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden/der Kundin beschädigt oder verursacht der Kunde/dieKundin einen Schaden am Carré-Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden/der Kundin für Schäden am Carré-Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 1.000 € bei Fahrzeugen der Segmente E-Bike und Lastenrad und bis zu EUR1.500 € bei Fahrzeugen der höheren Segmente.
(5) Diese Haftungsbeschränkungen finden Anwendung, wenn (i) das Fahrzeug im Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt wird und (ii) der Schaden gemäß 4.1.6 und unverzüglich gemeldet wurde. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung im Fall von grober Verletzung der Verpflichtungen gemäß 4.1.4, pflichtwidriger Nichtmeldung eines Unfalls oder Schadens gemäß 4.1.6, Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder mechanischen Schäden am Fahrzeug, die durch die nicht korrekte Nutzung desselben entstehen (z.B. Schaden am Motor, der durch falsches Tankenverursacht wurde).
(6) Führt der Kunde/die Kundin den Schaden grob fahrlässig herbei, richtet sich die Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden/der Kundin gegenüber Carré nach §81 Abs. 2 VVG. 

4.1.8 Haftung von Carré
(1) Carré haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von Carré oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitverursachte Schäden.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Carré nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen,vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde/die Kundin regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses 4.1.8 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Carré.
(3) Carré‘s verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Vertragsschluss ist ausgeschlossen.
(4)Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

4.1.9 Haftung des Kunden/der Kundin, Vertragsstrafen, Kostenpauschalen,Nutzungsausschluss
(1) DerKunde/die Kundin haftet gegenüber Carré für Schäden, die er/sie verschuldethat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen 4.1.4 die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Carré-Fahrzeugs sowie Schlüssel (sofern das Fahrzeug über solche verfügt) und Zubehör. Im Falle der Haftung des Kunden/der Kundin ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde/dieKundin Carré von Forderungen Dritter frei.
(2) Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden/der Kundin biszur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten,wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten sowie zusätzliche Verwaltungskosten.
(3) Der Kunde/die Kundin ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit Carré-Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle darausentstehende Kosten auf und stellt Carré vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen,Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde/die Kundin für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an Carré zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarifkonditionen, 4.1.9 (9) findet Anwendung.
(4) Im Falle eines von dem Kunden/der Kundin verschuldeten Unfalles außerhalb eines 20 km Radius um die Heimatstation, ist der Kunde/die Kundin verpflichtet, alle Kostenzu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Fahrzeugs zurück zur Heimatstation anfallen.
(5) Sollteaufgrund eines Verstoßes gegen § 10 ein Umparken durch Carré erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde/die Kundin für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß aktuellerTarifkonditionen belastet; 4.1.9 (9) findet Anwendung.
(6) Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in den Tarifkonditionen ausgewiesenen Höhe, wenn er/sie das Carré-Fahrzeug schuldhaft einem nicht Fahrberechtigten überlässt. Die Geltendmachung von Schäden bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.
(7) Stellt derKunde/die Kundin ein elektrisches Fahrzeug nicht an einer Ladesäule ab, sondern lässt das Fahrzeug auf einer anderen Parkfläche stehen oder startet nicht den Aufladevorgang, hat er eine Umpark-Pauschale in Höhe der jeweils geltenden Carré Tarifkonditionen zu zahlen, 4.1.9 (9) findet Anwendung.
(8) Beierheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann Carré den Kunden/der Kundin mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Carré-Fahrzeuge vorübergehend oder dauerhaft ausschließen. DerAusschluss wird dem Kunden/der Kundin per E-Mail mitgeteilt.
(9) SämtlicheKostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde/die Kundin nachweist,dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale.

5.              Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags
(1) Der Rahmenvertrag über die Nutzung der Carré-Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (z.B. E-Mail oder Support) gekündigt werden. Für den Fall, dass Mindestvertragslaufzeiten vereinbart wurden, gelten diese abweichend.
(2) Bei Nichtnutzung der Carré-Plattform wird der Nutzende nach spätestens sechs Jahren gelöscht. Falls eine Nutzung danach wieder aufgenommen werden soll, muss ein neuer Carré Account eingerichtet werden.
(3) Das Recht der Vertragsparteien zu eineraußerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Carré kann insbesondere dannfristlos kündigen,
· wenn der Kunde/dieKundin ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
· seine Zahlungenallgemein einstellt;
· eine juristischePerson des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oderein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
· bei der Registrierungoder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb Carré die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
· trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglichbeseitigt;
· unter Alkohol- oderDrogeneinfluss gefahren ist;
· entgegen § 3 (4) seine Kundenlogin-Daten eine andere Person weitergegeben hat;
· ein Unternehmer von einer anderen Gesellschaft übernommen wurde und Carré Anlass sieht, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Eine Begründung ist seitens Carré nicht erforderlich.
(4) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Carré wird der Zugang zu Carré-Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.(5) Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat Carré insbesondere folgende Rechte:
· Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden/Kundin gerade genutzten Carré-Fahrzeugs. Gibt der Kunde/die Kundin das Carré-Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist Carré berechtigt, das Carré-Fahrzeug auf Kosten des Kunden/der Kundin in Besitz zu nehmen; · Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des Carré-Fahrzeugs oder im Falle von Tagesbuchungen bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, je nachdem, was länger ist (dieser pauschalierte Schadensersatz wird nicht erhoben, wenn der Kunde/die Kundin nachweist, dass er/sie für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz);
· Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden (mit Ausnahme von entgangenem Gewinn). Als Schadenersatz wird Carré dem Kunden/der Kundin den konkreten Schaden in Rechnung stellen.

6.                Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Rahmenvertrag, der Validierungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag und/oder den Einzelmietverträgen ist Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Der Kunde/die Kundin darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Carré auf Dritte übertragen.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

7.                Kundendienst / Beschwerden
Der Kunde/die Kundin kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen an den Support via des Support-Systems wenden.

8.                Tarifkonditionen
Unsere Regeltarife für das Selbstfahren finden Sie auf der Carré-Homepage
https://www.carre-mobility.de/fahr-mit-uns
Wir behalten uns vor, die jeweiligen Minutenpreise ortsspezifisch anzupassen. Der finale Preis wird dir in der App vor Buchungsabschluss angezeigt.

Stornierungsgebühren:
Deine Pläne haben sich geändert und das Fahrzeug wird nichtmehr benötigt? Das verstehen wir, allerdings musst du auch verstehen, dass du bei einer zu kurzfristigen Absage anderen Menschen aus der Nachbarschaft die Möglichkeit zur Nutzung eines Carré-Fahrzeugs genommen hast. Deswegen kannst du:
· bei einer gebuchten Fahrtdauer bis 3h bis zu einer Stunde vorher kostenlos,
· bei einer gebuchten Fahrtdauer ab 3h bis zu drei Stunden vorher kostenlos stornieren.
Danach fallen Stornierungsgebühren von maximal 15 € an. Falls deine Buchung diesen Betrag nicht erreicht, fallen die Buchungskosten an.  

Pauschalen für „Selbstfahren“:
Für jeden Fahrzeugtyp bieten wir auch Tages- und Wochenendpauschalen an. 

Stornierungsgebühren:
Bei den Pauschalen gilt folgende Frist: Wenn du bis 16 Uhram Vortrag der Buchung Bescheid sagst, ist alles gut und es entstehen keine Kosten. Danach müssen wir dir leider die Hälfte der Pauschalen in Rechnungstellen.  

Verlängerungsoptionen:
Wir verstehen, dass Erledigungen oder Vorhaben mal längerdauern können. Wenn das gebuchte Fahrzeug danach frei ist, ist das auch kein Problem – du kannst dann einfach kostenlos verlängern. Falls du es allerdings nicht rechtzeitig zurückschaffst und sich nach deiner Buchung schon jemand aufdas Fahrzeug freut, hast du zwei Möglichkeiten:
●       Gentleman/Gentlewoman-Variante: Du sagst per„Notfall-Verlängerung“ Bescheid. In diesem Fall können wir aktiv werden, dem Nachmietenden Bescheid geben und sogar versuchen für sie/ihn eine Alternative aufzutreiben. Da das aber mit Aufwand verbunden ist, müssen wir dir pro Minute 0,25 € zusätzlich berechnen.
●       Schluri-Variante: Du meldest dich überhaupt nicht. In diesem Fall steht der Nachmietende verärgert vor einem leeren Parkplatz und muss darauf warten, dass du das Fahrzeug zurückbringst. Für jede Warteminute berechnen wir dir in diesem Fall zusätzlich 0,50 €/min.

Fahrten ins Ausland:
Mit den Fahrzeugen darfst du ins (geografische) europäische Ausland fahren.  

Vertragsstrafen:
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass einesunserer Community-Mitglieder sich nicht an die Spielregeln hält, müssen wir dieser Person leider einein Rechnung stellen:
‍●       Für den Fall, dass Kundenlogin-Daten an eine andere Personweitergegeben wurden und diese Person bei dem Führen eines Carré-Fahrzeugserwischt wird, berechnen wir dem originären Carré-Nutzenden eine Vertragsstrafein Höhe von 100 €.
●       Für den Fall, dass das hinterlegte Zahlungsmittel nicht gedeckt ist und wir uns um die Abwicklung kümmern müssen, berechnen wir zusätzlich zu dem zu bezahlendem Betrag Mahngebühren in Höhe von 25 €.
●       Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender einen schuldhaften Verstoß gegen die Punkte e., g., i., j., k., l. und p. der §4.1.4 (3) der Nutzungsbedingungen begeht, berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 €.
●       Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender einen schuldhaften Verstoß gegen die anderen Punkte der §4.1.4 (3) der Nutzungsbedingungen begeht, berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 €.
●       Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender den Mietvorgangeines Fahrzeugs nicht richtig beendet, also das Fahrzeug in der Station nicht abstellen kann und sich nicht bei Carré meldet sowie das Fahrzeug unverschlossen zurücklässt, berechnen wir entweder die weiterlaufenden Mietkosten oder die durch Beschädigung notwendigen Reparaturen oder eine maximal pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 €.
●       Für den Fall, dass ein Carré-Nutzender den Fahrzeugschlüssel (sofern das Fahrzeug darüber verfügt) oder anderes Zubehör des Fahrzeugs bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem Carré-Fahrzeug zurückgibt, berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von 100 €.
●       Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, Umparken, Abschleppdienst, etc.) berechnen wir pro Vorfall eine Kostenpauschale in Höhe von 50 €.